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SECO: WTO-Berufungsinstanz urteilt zugunsten der Schweiz und der anderen Mitkläger

Bern (ots)

Stahlimportmassnahmen der USA
Die Berufungsinstanz der WTO hat am 10. November 2003 das Urteil des 
auf gemeinsamen Antrag der Europäischen Gemeinschaft, Japans, 
Koreas, Chinas, Norwegens, Neuseelands, Brasiliens und der Schweiz 
eingesetzten Panels bestätigt, wonach die Schutzzölle der 
Vereinigten Staaten auf diverse Stahlprodukte gegen WTO-Recht 
verstossen. Die Schweiz und die anderen Kläger begrüssen das Urteil 
und fordern die Vereinigten Staaten auf, die unrechtmässigen 
Importmassnahmen unverzüglich aufzuheben. Die Vereinigten Staaten 
erheben seit März 2002 auf zehn verschiedenen Stahlproduktegruppen 
zusätzliche Schutzzölle von bis zu 30%. Unmittelbar nach der 
Ankündigung dieser Schutzmassnahmen zugunsten der einheimischen 
Stahlindustrie gelangte die Schweiz zusammen mit den anderen Klägern 
an das Streitbeilegungsorgan der WTO und verlangte die Einsetzung 
eines Panels, um die Rechtmässigkeit der Schutzzölle zu beurteilen. 
Sowohl das Panel wie die Berufungsinstanz kamen zum Schluss, dass 
die Schutzmassnahmen der Vereinigten Staaten die Voraussetzungen der 
relevanten WTO- Bestimmungen nicht erfüllen. Vielmehr haben gemäss 
klägerischer Auffassung mangelnde Restrukturierungsmassnahmen sowie 
weltweite Überkapazitäten im Stahlsektor zu Problemen der 
amerikanischen Stahlindustrie geführt. Das Urteil der 
Berufungsinstanz wird im Dezember vom übergeordneten 
Streitbeilegungsorgan formell angenommen werden, womit die 
Vereinigten Staaten zur prompten Aufhebung der Schutzmassnahmen 
verpflichtet werden. Sofern die Vereinigten Staaten dem Urteil nicht 
Folge leisten, so haben die Kläger das Recht, Ausgleichszölle in der 
Höhe des erlittenen Schadens zu erheben.
Bern, 10. November 2003
Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation
Auskünfte: 
Anne-Sophie Dreyfus Roth
Ressort WTO
Tel. +41 (0)31 322 22 60
Matthias Oesch
Ressort WTO
Tel. +41 (0)31 324 90 78

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