Bundesamt für Privatversicherungen
Krankenzusatz ohne Grundversicherung: Zuschläge für Administrativkosten werden begrenzt
Bern (ots)
Die Freiheit, die Krankenkasse in der Grundversicherung zu wechseln, darf nicht behindert werden - auch nicht durch Administrativkostenzuschläge, die einige Kassen auf den Zusatzversicherungen erheben, falls die Grundversicherung durch eine andere Kasse geführt wird. Darum begrenzt das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) diese Zuschläge: Sie sollen dem tatsächlichen Aufwand entsprechen, dürfen aber nicht höher als 50% der entsprechenden Prämie sein.
Die neue Regelung gilt ab sofort, wird also bereits für die Tarife 2002 angewendet. Sie soll ausserdem ab dem 1.1.2002 auch für Krankenzusatz-Tarife mit Administrativkosten-Zuschlag gelten, die vom BPV bereits früher bewilligt wurden.
Nötig geworden war diese Begrenzung aufgrund einer neuen gesetzlichen Bestimmung: Seit Anfang Jahr ist im Artikel 7 des Krankenversicherungsgesetzes das sogenannte Verknüpfungsverbot verankert. Das Ziel der Bestimmung: Versicherungsnehmer mit Zusatzversicherung sollen nicht daran gehindert werden, den Anbieter der Grundversicherung zu wechseln. Hohe Zuschläge für Administrativkosten - in Einzelfällen fielen sie höher als die eigentlichen Prämien aus - erschweren diese Mobilität.
Ein generelles Verbot dieser Zuschläge kam für das BPV nicht in Frage, zumal für Kassen gewisse Zusatzaufwendungen entstehen, wenn die Kundinnen und Kunden die Grundversicherung bei einer anderen Kasse abgeschlossen haben: So muss etwa der betreffende Versicherer im Schadenfall zuerst die Abrechnung der Grundversicherung verlangen, bevor er überhaupt entscheiden kann, ob eine Leistungspflicht vorliegt. Oder er muss eine Kostengutsprache mit dem Grundversicherer koordinieren. Die getroffene Regelung soll also der Forderung nach Kostengerechtigkeit Rechnung tragen, ohne die Mobilität der Versicherten zu beeinträchtigen.
Krankenzusatz: Fast die Hälfte der Anbieter erhöhen Prämien nicht
Anders als bei der obligatorischen Grundversicherung sind die Anpassungen der Prämien für Zusatzleistungen dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) zu unterbreiten. Von den insgesamt 69 Anbietern im Bereich der Krankenzusatzversicherung haben 38 eine Erhöhung beantragt, einer hat ermässigt und 30 nehmen keine Anpassungen vor. Da im Gegensatz zur Grundversicherung die Produkte im Zusatzbereich in bezug auf ihren Leistungsumfang von Anbieter zu Anbieter verschieden sind, und weil einige Gesellschaften die Prämien nur teilweise für alle Alterskategorien im selben Umfang anheben werden, lässt sich kein durchschnittlicher Wert für die Steigerung angeben.
Insgesamt haben 125 Versicherungseinrichtungen eine Bewilligung zum Betrieb des Krankengeschäfts. Davon sind 58 Krankenkassen, die primär der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen unterstehen. 11 sind entstanden, indem Krankenkassen das Zusatzgeschäft in rechtlich unabhängige private Schadenversiche-rungsgesellschaften ausgegliedert haben. Die restlichen 56 bieten keine Spital- und Heilungskostenzusätze an.
Kontakt:
Patrick Jecklin, Bundesamt für Privatversicherungen,
Tel. +41 31 325 01 65