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Bundesamt für Privatversicherungen

BPV: BPV: Bilanzierungsvorschriften: Keine Sonderregelung für Versicherer

Bern (ots)

Bern, den 26.11.02. Angesichts der anhaltenden
Börsenbaisse hat das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) die 
Schaffung einer Sonderregelung geprüft, die verhindert, dass 
Versicherer aufgrund von nicht realisierten Verlusten auf Aktien 
eine starke Verminderung des Eigenkapitals ausweisen müssen. Nach 
Beurteilung der aktuellen Lage hat das BPV entschieden, die 
Bilanzierungsvorschriften für Versicherer nicht zu ändern.
Die Frage nach einer Sonderregelung wurde im Juli aufgeworfen, 
als die Kurseinbrüche am ausgeprägtesten waren. Ein erster Entwurf 
wurde verschiedenen betroffenen Gremien zur Konsultation 
unterbreitet. Nach Auswertung der eingereichten Stellungnahmen und 
nach einer Neubeurteilung der Lage Anfang November hat sich das BPV 
entschieden, die geplante Anpassung der Aufsichtsverordnung (Art. 
46a) nicht durchzuführen.
Folgende Gründe haben zu diesem Entscheid geführt:
- Die Versicherungsgesellschaften haben inzwischen die Aktienanteile 
massiv reduziert.
- Eine kürzlich vom BPV durchgeführte Analyse zeigt auf, dass die 
Notwendigkeit der Verordnungsänderung zum heutigen Zeitpunkt nicht 
plausibel dargelegt werden kann.
- Die vorgesehenen Änderungen der Bewertungsvorschriften werden von 
der Treuhand-Kammer und der Kommission für Fachempfehlungen zur 
Rechnungslegung (FER) im Grundsatz nicht mitgetragen.
Mit diesem Entscheid steht das BPV zum Teil im Gegensatz zum 
benachbarten Ausland: So haben Deutschland, Österreich und 
Frankreich mit einer Änderung von Bewertungsvorschriften 
Erleichterungen geschaffen.
Weitere Auskünfte:
Infodienst BPV, Tel. 031 / 325 01 65

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