Bundesamt für Privatversicherungen
BPV: Sockelbeiträge: Rückerstattungen für Zusatzversicherte im nächsten Jahr
Bern (ots)
Bern, 17.12.02. Rückerstattungen oder gar tiefere Prämien: Der Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom Dezember 2001, wonach die Kantone den Kostenbeitrag in der obligatorischen Grundversicherung auch an Halbprivat- und Privatpatienten entrichten müssen, wird sich für die Zusatzversicherten ab 2003 auswirken.
Die Grundlage dafür legen einerseits eine Vereinbarung zwischen den Kantonen und santésuisse (für das Jahr 2001) und andererseits das dringliche Bundesgesetz, das im Juni verabschiedet wurde (für die Jahre 2002 bis 2004) - gegen das von einer Krankenkasse das Referendum ergriffen wurde. Für 2001 leisten die Kantone einen Pauschalbetrag von 250 Millionen Franken an die Krankenversicherer, der grundsätzlich im nächsten Jahr in Form einer Rückvergütung an jene Versicherten weitergegeben werden soll, die eine Zusatzversicherung halbprivat oder privat abgeschlossen haben. Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat die Regeln für die Weitergabe der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen (Sockelbeiträge) festgelegt.
BPV verlangt Nachkalkulation Für die Jahre 2002 und 2003 ist die Situation anders. Die Sockelbeiträge fliessen ab 2002 - so will es das dringliche Bundesgesetz - von den Kantonen nicht direkt den Krankenversicherern zu, sondern verbilligen die Rechnungen der Spitäler und bewirken so einen tieferen Schadensatz. Allerdings konnten die Versicherer die zu erwartenden Sockelbeiträge für die Festsetzung der Prämien für 2002 nicht berücksichtigen. Denn die Prämien für das laufende Jahr wurden 2001 genehmigt. Dasselbe gilt für 2003; nur einzelne Versicherer haben die Sockelbeiträge für die Prämien berücksichtigt. Aus diesem Grund verlangt das BPV eine Nachkalkulation per Ende 2002 und 2003, sobald die Versicherer über die Zahlen des jeweiligen Geschäftsjahres verfügen. Diese soll Transparenz schaffen und zeigen, wie sich die Sockelbeiträge auf die Prämien 2002 und 2003 auswirken. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, in welchem Ausmass die Rückerstattung an die betroffenen Versicherten geschehen soll.
Für 2004 - das letzte Jahr, das unter das dringliche Bundesgesetz fällt - dürften die Sockelbeiträge bei allen Versicherern direkt in die Prämienberechnung einfliessen. Das BPV verlangt einen gesonderten Nachweis der kantonalen Beiträge bis zu deren vollständigen Ausrichtung.
Ab 2005 müssen die Kantone die Sockelbeiträge regulär entrichten.
Weitere Auskünfte: Infodienst BPV, Tel. 031 / 325 01 65