Bundesamt für Privatversicherungen
BPV: Sockelbeiträge: Rückerstattung an die Zusatzversicherten bald abgeschlossen
(ots)22. Mär 2004 (BPV) Die Kantone müssen den Beitrag in der obligatorischen Grundversicherung auch an Halbprivat- und Privatpatienten entrichten. Dies hatte das Eidgenössische Versicherungsgericht Ende 2001 entschieden. In einer Vereinbarung mit der santésuisse verpflichteten sich darauf die Kantone, für das Jahr 2001 einen Pauschalbetrag von 250 Mio CHF an die Krankenversicherer zu zahlen, den diese wiederum den Versicherten weiterzuleiten hatten. Dies ist nun weitgehend geschehen: Den Berechtigten sind bisher 216 Millionen Franken - dies entspricht 86,5% - zugute gekommen.
Regeln für die Rückgabe
Die Rückerstattung sollte im Verhältnis zu den Prämien stehen und an jene Personen erfolgen, die per Ende 2001 privat oder halbprivat versichert waren. Sie erfolgte zumeist als Postüberweisung oder Verrechnung mit den Prämienrechnungen 2004 bzw. mit den Verlusten von 2001. Anhand der Spitaltage berechneten die Kantone den Anteil jedes Krankenzusatzversicherers an den 250 Millionen. Bis Ende März 2003 hatte jeder Versicherer dem BPV einen Plan vorgelegt, der die Details der geplanten Ausschüttung enthielt. Am Schluss erhielt das BPV eine Meldung über den Vollzug mit Angabe der effektiv ausgeschütteten Gelder.
Versicherer, die das Jahr 2001 in der Privat- und Halbprivatversicherung ausgewiesenermassen mit Verlust abschlossen und diesen seither nicht mit Prämienerhöhungen ausgeglichen haben, konnten den Verlust mit den Sockelbeiträgen kompensieren. Was übrig blieb, ging als Ausschüttung an die Versicherten.
BPV akzeptierte nicht alle Ausschüttungspläne
Die Ausschüttungspläne der Krankenversicherer waren sehr unterschiedlich. Das BPV lehnte Pläne ab, mit den Sockelbeiträgen die Rückstellungen zu erhöhen oder sie in die Tarifkalkulation 2004 einzubauen. Dies verzögerte den Ausschüttungsprozess. Zudem sind gegenwärtig noch Beschwerden einiger Versicherer gegen die Verfügungen des BPV hängig.
Sockelbeiträge ab 2002 und künftige Prämien
Die Ausschüttung der Sockelbeiträge 2001 hatte einmaligen Charakter: Ab 2002 leisten die Kantone ihren Beitrag zur Verbilligung der innerkantonalen stationären Behandlungen von Halbprivat- und Privatpatienten direkt an die öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler. Für die Versicherer gehen dadurch die entsprechenden Leistungen etwas zurück, was sich kostendämpfend auf die Privat- und Halbprivatprämien auswirkt. Tatsächlich sind diese ab 2003 viel weniger stark gewachsen als in den Vorjahren; die Beiträge der Kantone dürften zu diesem Trendbruch massgeblich beigetragen haben.
Die Kantone beteiligten sich 2002 mit 60 Prozent, 2003 mit 80 Prozent und 2004 zu 100 Prozent an den Kosten der innerkantonalen stationären Behandlungen in Halbprivat- und Privatabteilungen von öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern. So will es das dringliche Bundesgesetz, das die Jahre 2002 bis 2004 regelt. Parallel dazu steigt der Entlastungseffekt für die Krankenzusatzversicherer. Über die Statistiken dürfte er sich mit einer Verzögerung von zwei Jahren auch in den kommenden Prämien 2005 und 2006 niederschlagen, sofern er nicht durch einen weiteren Kostenzuwachs im Gesundheitswesen aufgehoben wird.
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