Bundesamt für Privatversicherungen
BPV: Hohe Verwaltungskosten in beruflicher Vorsorge: BPV beschliesst Massnahmen
(ots)23. Mär 2004 (BPV) Einige Lebensversicherer erheben in der beruflichen Vorsorge hohe Verwaltungskosten. Dies zeigt eine Untersuchung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV). Obwohl die Kostensenkungsprogramme einiger Anbieter bereits Wirkung zeigten, hat das BPV ein Bündel von Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Situation beschlossen.
Anfang 2003 hat das BPV die AON Chuard Consulting AG beauftragt, die Situation in der Erfassung und der Weiterverrechnung der Abschluss- und Verwaltungskosten der privaten Lebensversicherer im Geschäft der beruflichen Vorsorge zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse liegen nun vor. Die wichtigsten Erkenntnisse sind:
- Einige Versicherer erheben sehr hohe Verwaltungskostenprämien.
- Die Höhe der Kostenprämien ist sehr unterschiedlich. Die Durchschnittsprämien der untersuchten privaten Lebensversicherer liegen zwischen 370 und 737 Franken pro Versicherten und Jahr.
- Erste Kostensenkungsprogramme haben sich bereits auf die Verwaltungskosten von 2002 ausgewirkt, werden aber für die Versicherten erst mit einiger Verzögerung spürbar. Denn jahrelang konnten die Versicherer zu tiefe Verwaltungskostenprämien erheben und in diesem Bereich Verluste erzielen, die sich dank hoher Kapitalerträge kompensieren liessen. Das ist nun nicht mehr möglich, weshalb dieser Bereich zuerst wieder ausgeglichen werden muss.
Vergleich mit Pensionskassen
Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass die autonomen Pensionskassen im Schnitt günstigere Verwaltungskostenprämien verrechnen. Die Differenz zu den Kostenprämien der privaten Lebensversicherer hat mehrere Gründe. Die Pensionskassen haben in der Regel einen Vertrag mit einer grossen Zahl von Versicherten, was eine bessere Verteilung der Fixkosten und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht. Die Versicherer haben demgegenüber viele Kleinanschlüsse (im Schnitt sechs Versicherte pro Vertrag), was den Verwaltungsaufwand erhöht. Zudem haben die Versicherer im Vergleich zu den Pensionskassen eine Konzentration von ungünstigen Risiken, was sich auch auf die Verwaltungskosten auswirkt. Und schliesslich bieten Versicherer in der Regel zahlreiche verschiedene Vorsorgepläne an, was die Kosten stark erhöht, währenddem Pensionskassen in der Regel nur einen Vorsorgeplan für alle Versicherten anbieten.
Massnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten
Die Studie hat gezeigt, dass ein ganzes Bündel von Massnahmen zur Verbesserung der Situation notwendig ist. Einige davon werden im Rahmen neuer gesetzlicher Bestimmungen eingeführt. In Ergänzung dazu hat das BPV die Einleitung weiterer Massnahmen beschlossen:
- Das BPV wird periodisch vergleichende Kostenuntersuchungen durchführen.
- Das BPV wird im Rahmen seiner Tätigkeiten und Möglichkeiten die Standardisierung der Produkte und Abläufe der privaten Lebensversicherer fördern.
- Ferner werden die Lebensversicherer verpflichtet, die angeschlossenen Arbeitgeber und ihre Vorsorgekommissionen über die Kostenprämien zu informieren, die mit der Wahl unterschiedlicher Vorsorgepläne verbunden sind, und ihnen so zu ermöglichen, die Wahl der Vorsorgepläne nach Kosten-Nutzen-Überlegungen zu treffen.
- Schliesslich werden die Lebensversicherer angehalten, in den Bereichen, in denen die Arbeitgeber und Vorsorgekommissionen Einfluss auf die Kostenentstehung nehmen können, ihre Kostentarife so auszugestalten, dass Anreize zu Kosten sparendem Verhalten geschaffen werden. Der Grundsatz der Solidarität zwischen den unterschiedlichen Vorsorgewerken muss dabei aber aufrechterhalten werden.
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