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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: Importierte Occasions-Sportboote benötigen Sicherheitsbescheinigung

Bern (ots)

Occasions-Sportboote aus dem EU-Raum benötigen ab dem
1. Mai 2003 für die Immatrikulation in der Schweiz eine 
Sicherheitsbescheinigung (Konformitätserklärung). Damit verfährt die 
Schweiz mit solchen Booten ebenso, wie es die EU mit Occasionsbooten 
aus der Schweiz macht. Ein geplantes Abkommen mit der EU über die 
gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist nicht 
zustande gekommen.
Die EG-Richtlinie 94/25/EG Sportboote (EG-RL) ist seit dem 1. Mai 
2001 in das Schweizer Binnenschiffahrtsrecht integriert. Gemäss 
Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) muss für Sportboote beim 
Inverkehrbringen nachgewiesen werden, dass sie die grundlegenden 
Sicherheitsanforderungen der EG-RL erfüllen. Dies geschieht mittels 
einer Konformitätserklärung.
In der EU gilt die Richtlinie seit dem 16. Juni 1998 flächendeckend. 
Occasionsboote, welche vor dem 16. Juni 1998 in der EU in Verkehr 
gebracht wurden, müssen den Bestimmungen der EG-RL nicht entsprechen 
und können innerhalb der EU weiterhin frei gehandelt werden. 
Occasionsboote aus Drittstaaten wie der Schweiz müssen hingegen 
ungeachtet ihres Alters beim Import in den EU-Raum über eine 
Konformitätserklärung verfügen.
Weil die Schweiz davon ausging, dass ein Abkommen mit der EU über 
die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen 
zustandekommt, sah das Bundesamt für Verkehr (BAV) bis zum 30. April 
2003 eine Ausnahmeregelung für gebrauchte Sportboote aus dem EU-Raum 
vor. Privatpersonen konnten unter bestimmten Auflagen Sportboote, 
die nachweislich vor dem 16. Juni 1998 in der EU in Betrieb genommen 
wurden, in der Schweiz ohne Konformitätserklärung als 
Vergnügungsschiffe immatrikulieren.
Nachdem die EU die Aufnahme von Verhandlungen über das Abkommen zur 
gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen ablehnte, 
läuft die Ausnahmeregelung nun ohne Verlängerung aus. Das BAV hat 
die kantonalen Schiffahrtsämter in einem Rundschreiben darauf 
hingewiesen, dass ab dem 1. Mai 2003 alle aus der EU importierten 
Occasions-Sportboote, ungeachtet ihres Alters, bei der 
Immatrikulation in der Schweiz über eine Konformitätserklärung 
verfügen müssen.
Bern, 2. April 2003
Bundesamt für Verkehr
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation 031 322 
36 43

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