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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem im Lötschberg-Basistunnel: BAV genehmigt Planung einer Rückfallebene

Bern (ots)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält daran fest, dass
der Lötschberg-Basistunnel der NEAT (LBT) mit dem europäisch 
harmonisierten Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem ETCS Level 2 
ausgerüstet wird. Um die Betriebsaufnahme im Jahr 2007 nicht zu 
gefährden, stimmt das BAV der Planung einer Rückfallebene im Sinne 
einer Übergangslösung zu.
Der Lötschberg-Basistunnel (LBT) soll im Mai 2007 in Betrieb gehen, 
und zwar gestaffelt nach Güter- und Personenverkehr. Zunächst soll 
der Güterverkehr durch den LBT geführt werden. Mit dem 
Fahrplanwechsel vom Dezember 2007 wird dann auch der Personenverkehr 
(Höchstgeschwindigkeit 200 km/h) vom neuen Basistunnel profitieren. 
Dieses gestaffelte Vorgehen erlaubt es, genügend Versuchsfahrten im 
Tunnel unter kommerziellen Bedingungen durchzuführen und die 
Stabilität des Systems auszutesten, bevor die Reisenden 
fahrplanmässig durch den Basistunnel fahren.
ETCS (European Train Control System) Level 2 (mit 
Führerstandsignalisierung) ist insbesondere für 
Hochgeschwindigkeitsstrecken der in der Schweiz massgebende 
Standard, namentlich auch auf der Neubaustrecke Mattstetten – 
Rothrist von BAHN 2000 (NBS). Dieses System ist eine Voraussetzung 
dafür, dass im LBT der Personenverkehr mit 200 km/h verkehren kann. 
Nur damit kann der beabsichtigte Fahrplan realisiert werden. Bei 
ETCS Level 2 handelt es sich um ein neues System, doch werden bis 
zur Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels mit der BAHN 2000 
umfangreiche Erfahrungen vorliegen. Wie bei jedem neuen System sind 
bei der Einführung Schwierigkeiten zu erwarten, die aber jene bei 
vergleichbaren neuen Technologien nicht übersteigen dürften und 
termingerecht gelöst werden können.
Rechtzeitige Inbetriebnahme wichtig
Das BAV ist sich der Bedeutung der termingerechten Inbetriebnahme 
des LBT bewusst. Der Inbetriebnahmetermin für den Güterverkehr ist 
nicht antastbar, weil davon der Zeitpunkt abhängt, ab dem der volle 
Satz der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben 
werden kann.
Das BAV stimmt darum der vorsorglichen Planung einer Übergangslösung 
unter gewissen Bedingungen zu. Die Übergangslösung wird erst 
realisiert, wenn sie sich als unabdingbar herausstellt. Das BAV hat 
diese Vorgaben der BLS Alptransit AG als Erstellerin in einem Brief 
dargelegt. In dieses Vorgehen einbezogen ist auch die BLS 
Lötschbergbahn AG als künftige Betreiberin des Basistunnels.
Bern, 16. Mai 2003
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 
031 322 36 43

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