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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: Verbesserter Lärmschutz im Oberwallis

(ots)

Die Lärmschutzmassnahmen auf dem Streckenabschnitt St. German – Brig sollen ge-genüber den hängigen Projekten erheblich verbessert werden. Die Verfahren für das 3. Gleis St. German – Visp und die Neugestaltung des Bahnhofs Visp werden unabhängig von den zu überarbeiteten Lärmschutzmassnahmen vorangetrieben, damit diese Infrastrukturen ebenfalls bis zur Eröffnung des Lötschberg- Basistunnels zur Verfügung stehen. Delegationen des Walliser Staatsrates und des Bundesamtes für Verkehr (BAV) haben sich nach intensiven Gesprächen in Brig auf dieses Vorgehen geeinigt.

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben den Auftrag, die 
Lärmschutzmassnahmen auf ihrem Netz zu projektieren und dem BAV als 
Genehmigungsbehörde zur Durchführung von Plangenehmigungsverfahren 
einzureichen. Die Lärmschutzmassnahmen werden nach den 
Spezialvorschriften des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung und 
die zugehörige Verord-nung dimensioniert. Ein Kosten-Nutzen-Index 
sorgt für eine netzweit möglichst einheitliche Lärmsanierung. Zudem 
sollen Lärmschutzwände grundsätzlich nicht höher als 2 m über Schie- 
nenoberkante gebaut werden. Gestützt auf diese gesetzlichen Vorgaben 
erarbeiteten die SBB auch die Lärmsanierungspro-jekte für den 
Streckenabschnitt zwischen dem Anschluss des Lötschberg-Basistunnels 
an die Rhonetallinie bei St. German und dem Nordportal des 
Simplontunnels in Brig. Diese Projekte wurden im Juni gemeindeweise 
öffentlich aufgelegt. In den Verfahren wurden die vorgeschlagenen 
Massnahmen in zahlreichen Einsprachen sei-tens der Gemeinden und von 
Privatpersonen als ungenügend kritisiert. Der Kanton Wallis gab 
ebenfalls eine negative Vormeinung ab, indem er u.a. geltend machte, 
dass der Verzicht auf die Mundbach-Variante nun der Nord- 
Süd-Verkehr neu auf die West-Ost-Verbindung verlegt werde. Dies habe 
eine erhebliche Zunahme der Verkehrszahlen und damit der 
Lärmbelastung zur Fol-ge. Das Einverständnis zu einem Portal des 
Lötschberg-Basistunnels in Raron sei damals vom Kanton Wallis an die 
Bedingung geknüpft worden, dass entlang der Strecke ein optimaler 
Lärmschutz realisiert werde. Dieser Anforderung genügten die nun 
aufgelegten Massnahmen nicht. Situation deblockiert Zur 
Deblockierung der Situation suchten der Kanton Wallis und das BAV 
das Gespräch. Eine Überprüfung der Sachlage hat nun gezeigt, dass 
die vorgesehenen Massnahmen erheblich ergänzt werden müssen, damit 
sie den speziellen Anforderungen dieser NEAT-Zufahrtsstrecke 
entsprechen. Das BAV hat seine Bereitschaft bekundet, die SBB zur 
Überarbeitung der Projek-te zu verpflichten. Als Grundlage soll 
dabei eine vom BAV vorgeschlagene Variante dienen, welche eine 
gezielte Erweiterung der Lärmschutzmassnahmen dort vorsieht, wo 
effektiv zusätz-lich Personen vor übermässigem Lärm geschützt werden 
können. Vorgesehen sind zusätzliche Lärmschutzwände. Gegenüber den 
aufgelegten Projekten mit knapp 3 km Lärmschutzwänden zwischen St. 
German und Brig werden diese Wände bei den neu vorgeschlagenen 
Massnahmen auf rund 6 km erweitert werden. Dabei ist die Höhe dieser 
Schutzwände aus Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild gemäss 
der geltenden Praxis grundsätzlich auf 2 m über Schienenoberkante zu 
begrenzen. In Abstimmung mit dem Kanton werden das BAV und die SBB 
die Gemeinden und die Einspre-chenden über die weiteren Schritte 
orientieren. In diesem Rahmen werden auch lokale Anpas-sungen der 
festgelegten Grundsätze untersucht. Die Projektergänzungen werden in 
neuen Plangenehmigungsverfahren voraussichtlich im Sommer 2004 
öffentlich aufgelegt. Alle Betroffenen werden somit erneut die 
Gelegenheit ha-ben, sich zu den Lärmschutzmassnahmen zu äussern. An 
der Vorgabe, dass die Massnahmen bis zur Inbetriebnahme des 
Lötschberg-Basistunnels im Jahre 2007 realisiert sein müssen, wird 
festgehalten. Die Verfahren für das 3. Gleis St. German – Visp und 
die Neugestaltung des Bahnhofs Visp werden unabhängig von den zu 
überarbeiteten Lärmschutzmassnahmen voran-getrieben, damit diese 
Infrastrukturen ebenfalls zeitgerecht zur Verfügung stehen.
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 
031 322 36 43

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