Abgas-Grenzwerte für Schiffsmotoren am Bodensee gelten weiterhin
(ots)Medienberichte, wonach die Abgasgrenzwerte für Schiffsmotoren am Bodensee Geschichte seien, haben entlang des Bodensees zu Verunsicherung über die Rechtslage geführt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält dazu in Übereinstimmung mit den Schifffahrtsämtern der Kantone St. Gallen und Thurgau fest, dass aufgrund der Beschlüsse der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) weiterhin die bisherigen Grenzwerte gelten.
Die ISKB beschloss an ihrer letzten Sitzung am 12. und 13. Mai 2004 in Würzburg, das Messverfahren zum Erhalt einer Abgastypengenehmigung an das Verfahren der neuen EU-Richtlinie anzugleichen. Damit soll der administrative Aufwand für die Motorenindustrie reduziert werden. Diese Änderung betrifft jedoch nur das Messverfahren und nicht die Grenzwerte selbst. Bevor das neue Messverfahren definitiv in Kraft tritt, muss zudem noch das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz durchlaufen werden. Bezüglich der Grenzwerte wurde für Dieselmotoren beschlossen, eine Annäherung an die Grenzwerte der EU-Richtlinie zu prüfen. Mit Blick auf die wesentlich weniger scharfen Abgasgrenzwerte der EU- Richtlinie im Bereich der Benzinmotoren (4-Takt- und 2- Taktmotoren), hat die ISKB deren Übernahme für den Bodensee weiterhin nachdrücklich abgelehnt.
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