Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist für den Betrieb freigegeben
Bern (ots)
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute die Betriebs-bewilligung für das Kernstück der BAHN 2000 1. Etappe er-teilt: Die SBB erhält grünes Licht, die Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist ab dem 12. Dezember 2004 für fahr-planmässige Fahrten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h in Betrieb zu nehmen.
Im Rahmen eines mehrjährigen Prozesses haben das Eidgenössische Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK), das BAV und die SBB an den Voraussetzungen für die kommerzielle Inbetriebnahme der Neu-baustrecke MattstettenRothrist sowie der Ausbaustrecke DerendingenInkwil eng zusammengearbeitet.
Die SBB haben die in den Plangenehmigungen geforderten Auflagen erfüllt und die entsprechenden Sicherheitsnachweise erbracht. Allein im Sicherheitsbereich waren rund 340 Auflagen abzuarbeiten. Das BAV stellt fest, dass sämtliche Voraussetzungen für den Betrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h erfüllt sind. In einzelnen Bereichen wie z.B. Fahrleitungsanlagen und Rollmaterial wurden bereits die Nachweise für den Betrieb mit einer Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h erbracht. Für Zug-fahrten mit Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h sind für die Schienen noch Nachweise erforderlich.
Für das neue Signal- und Zugsicherungssystem European Train Control System (ETCS) Level 2 sowie für die damit zusammenhängenden Funktionen der Fachbereiche Betriebsprozesse und Telekommunikation sind weitere Testfahrten vorgesehen. Sobald sämtliche Sicherheitsnachweise für Geschwindigkeiten bis 200 km/h vorliegen, wird das BAV eine neue Betriebsbewilligung erteilen.
Wegen Verzögerungen bei der Einführung von ETCS hatte die SBB im Dezember 2002 beim BAV beantragt, den Betrieb auf der Neubaustrecke mit Höchstgeschwindigkeit 160 km/h statt wie ursprünglich geplant mit 200 km/h zu starten. Am 27. Feb-ruar 2003 stimmte das BAV dem Bau einer Rückfallebene mit Aussensignalen im Sinne einer Übergangslösung zu. Der ab 12. Dezember 2004 gültige Fahrplan berücksichtigt bereits die spätere Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit auf 200 km/h.
Bundesamt für Verkehr (BAV), Politik und Kommunikation Tel. 031 322 36 43