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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV will Sicherheit in bestehenden Eisenbahntunnels erhöhen

Bern (ots)

Das Sicherheitsniveau in den Schweizer
Eisenbahntunnels ist hoch. Trotz der geringen 
Eintretenswahrscheinlichkeit kann ein Zwischenfall aber nicht 
ausgeschlossen werden. Umso wichtiger ist es, mit 
Sicherheitsmassnahmen dafür zu sorgen, dass Ereignisse verhindert, 
das Schadenausmass reduziert sowie die Selbst- und Fremdrettung 
erleichtert werden. Das BAV hat einen Bericht mit konkreten 
Massnahmen zur Verbesserung der Tunnelsicherheit in bestehenden 
Eisenbahntunnels verfasst. Es schickt diesen zur Konsultation an 
Bahnen und Kantone. Der Bericht und die Ergebnisse der Konsultation 
werden die Grundlage für die Erarbeitung einer neuen 
Tunnelrichtlinie bilden, die bis Ende 2005 erarbeitet werden soll.
Das BAV hat am 24. Januar 2005 den Bericht „Tunnelsicherheit in 
bestehenden Tunnels“ verabschiedet. Der Bericht enthält konkrete 
Massnahmen zur Verbesserung der Tunnelsicherheit in bestehenden 
Eisenbahntunnels. Er umfasst als zentralen Punkt die Formulierung 
und Festlegung von Sicherheits­anforderungen, differenziert nach 
Tunnelklassen.
Das BAV legt den erwähnten Bericht mit Frist bis Ende Mai 2005 den 
Bahnen und – im Rahmen des Vollzugs der Störfallverordnung – den 
Kantonen zur Konsultation vor. Der Bericht und die Ergebnisse der 
Konsultation werden die Grundlage für eine neue Tunnelrichtlinie 
bilden, die bis Ende 2005 erarbeitet werden soll. Gleichzeitig soll 
im laufenden Jahr ein Konzept für die Finanzierung der 
Sicherheitsanforderungen erarbeitet und der gegenwärtige 
Handlungsbedarf überprüft werden.
Der Bericht enthält ein Klassierungssystem, welches auf drei 
Hauptkriterien basiert. Mit diesen kann das Personenrisiko 
ausreichend genau erfasst werden:
  • Tunnelsystem: ist der Tunnel ein- oder zweigleisig?
  • Tunnellänge: Einteilung der Tunnels in 5 Längenklassen.
  • Zugdichte: Wie hoch ist die Anzahl Züge pro Tag in beiden Fahrtrichtungen?
Für die Klassierung sind aktuelle Verkehrszahlen oder Schätzungen 
für den künftigen Verkehr massgebend. Dies bedeutet, dass sich die 
Einteilung eines Tunnels im Laufe der Zeit ändern kann. Aufgrund 
dieser Klassierung müssen zurzeit insgesamt bei 81 Tunnels (12 % 
aller Eisenbahntunnels) tunnelspezifische Sicherheitsan­forderungen 
erfüllt werden. Dies betrifft Tunnelröhren in einer Gesamtlänge von 
300 km, was 67 % der gesamten Tunnellänge entspricht.
Die im Bericht dargelegten Sicherheitsanforderungen betreffen 
Infrastruktur, Rollmaterial und Betrieb. Die Anforderungen sind je 
nach Klassierung unterschiedlich. Massnahmen bei der Infrastruktur 
betreffen beispielsweise den Einbau von Handläufen oder Randwegen. 
Sie tragen dazu bei, dass flüchtende Personen rascher und sicherer 
eine Sammelstelle ausserhalb des Tunnels erreichen können. Solche 
Massnahmen erhöhen die Chancen der Flüchtenden auf eine erfolgreiche 
Selbstrettung. Beim Betrieb geht es beispielsweise darum, dass 
beschädigte Züge vor einem Tunnel gestoppt werden bzw. im 
Ereignisfall den Tunnel verlassen können. Damit kann das Ausmass 
eines Ereignisses deutlich reduziert werden.
Eine erste Kostenschätzung für die zu realisierenden Massnahmen im 
Infrastrukturbereich lässt Kosten von rund Fr. 100 Mio. erwarten. 
Aufgrund ihrer Klassierung sind insbesondere beim Simplontunnel (ca. 
40 km Tunnelröhren) und beim Furka-Basistunnel (ca. 15 km) 
Nachrüstungen bei der Infrastruktur vorgesehen.
Bern, 11. März 2005
Bundesamt für Verkehr
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43

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