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Magnas Regelungsplan bewilligt

Aurora, Kanada, August 18, 2010 (ots/PRNewswire)

Magna International
Inc.  gab heute bekannt, dass das Kammergericht des Staates Ontario
seinen kürzlich bekanntgegebenen Pan einer Regelung zur Abschaffung
seiner Zweiklassenaktienstruktur bestätigt hat. Die Entscheidung des
Kammergerichts von Ontario folgte einer Anhörung vom 12. und 13.
August 2010. Das Kammergericht befand die Regelung für angemessen und
gerecht.
"Die heutige Entscheidung des Gerichts bestätigt unsere Position,
nach der die Klage der kritischen Minderheit unserer Aktieninhaber
gegenstandslos ist" sagte Vincent J. Galifi, Executive Vice President
und CFO von Magna. "Wir glauben, dass unsere Aktieninhaber, die in
grosser Mehrheit für die vorgeschlagene Transaktion gestimmt haben,
sehr zufrieden sein werden, dass das Gericht ihre Wahl respektiert
und bestätigt hat."
Es ist noch ungewiss, ob die kritische Minderheit der
Aktieninhaber von Magna gegen diese Entscheidung in Berufung gehen
wird. Gewöhnlich muss ein Einspruch beim Kammergericht von Ontario 30
Tage nach einer Gerichtsentscheidung erhoben werden.
Über Magna
Wir sind der weltweit vielseitigste Automobilzulieferer. Wir
entwerfen, entwickeln und bauen technologisch fortgeschrittene
Systeme, Montageteile, Module und Komponenten, und wir konstruieren
und montieren komplette Fahrzeuge, primär für den Verkauf an
Erstausrüster von Fahrzeugen und Kleinlastern. Unsere Kompetenzen
umfassen das Design, die Entwicklung, das Testen und den Zusammenbau
von Fahrzeuginnenraumsystemen, Sitzsystemen, Schliesssystemen,
Karosserie- und Fahrgestellsystemen, Sichtsystemen, elektronischen
Systemen, Aussensystemen, Antriebssystemen, Dachsystemen, Hybrid- und
Elektrofahrzeugen/-systemen sowie die Entwicklung und den Zusammenbau
von kompletten Fahrzeugen.
Wir beschäftigen ungefähr 76.000 Mitarbeiter in 242
Fertigungsbetrieben und 76 Produktentwicklungs-, Konstruktions- und
Verkaufszentren in 25 Ländern.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Pressemitteilung beinhaltet Aussagen, die
"zukunftsgerichtete Aussagen" in Bezug auf die massgebliche
Wertpapiergesetzgebung darstellen. Diese können u.a. Aussagen über
unsere Absichten bezüglich eines Einspruchs vor dem Kammergericht des
Staates Ontario hinsichtlich der Kulanz und Angemessenheit der
vorgeschlagenen Regelung beinhalten. Die zukunftsgerichtete
Information wird in dieser Pressemitteilung dargestellt, um
Informationen über Magnas aktuelle Erwartungshaltung gegenüber der
vorgeschlagenen Regelung zu geben, und ist nicht unbedingt für andere
Zwecke geeignet. Zukunftsgerichtete Aussagen können auch Aussagen
bezüglich unserer zukünftigen Pläne, Ziele oder wirtschaftlicher
Leistungen beinhalten, einschliesslich zugrunde liegender Annahmen,
sowie andere Aussagen, die keine historischen Tatsachen
widerspiegeln. Mit Wörtern wie "können", "könnte", "würde", "sollte",
"wird", "möglicherweise", "angenommen", "voraussichtlich", "glauben",
"beabsichtigen", "planen", "voraussagen", "Perspektive",
"projektieren", "Schätzung" und ähnlichen Ausdrücken möchten wir
künftige Ereignisse oder Umstände charakterisieren, um
zukunftsgerichtete Aussagen zu identifizieren. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf uns gegenwärtig verfügbaren
Informationen sowie auf Annahmen und Analysen, die wir selbst mit
Hilfe unserer Erfahrung und unserer Einschätzung historischer Trends,
aktueller Bedingungen und erwarteter künftiger Entwicklungen
angestellt haben, sowie auf anderen Faktoren, die wir unter diesen
Umständen für angemessen halten. Ob tatsächliche Ergebnisse und
Entwicklungen mit unseren Erwartungen und Vorhersagen übereinstimmen
werden, wird jedoch von einer Reihe von Risiken, Annahmen und
Unsicherheiten abhängen, von denen sich viele unserer Kontrolle
entziehen und deren Auswirkungen schwer vorherzusagen sein können,
einschliesslich Risiken, Annahmen und Unsicherheiten in Verbindung
mit dem Abschluss des vorgeschlagenen Übereinkommens, einschliesslich
des Ausgangs einer eventuellen Berufung vor dem Kammergericht des
Staates Ontario, der Zufriedenstellung oder dem Verzicht auf die
Bedingungen der in der Regelung erwogenen Transaktionen und der
Beendigung der Transaktionsübereinkommen; zukünftige
Wachstumsaussichten für Elektrofahrzeuge; der Markt- und Handelswert
von zweitrangigen Stimmrechtsaktien Klasse A und andere Faktoren, die
in unserem Mangement-Informationsblatt vom 31. Mai 2010, unserem
jährlich bei der kanadischen Börsenaufsichtsbehörde eingereichten
Informationsblatt und unserem jährlich bei der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde (United States Securities and Exchange
Commission) eingereichten Bericht 40-F und nachträglichen
Einreichungen dargelegt worden sind. Beim Auswerten der
zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung warnen wir
Leser davor, sich auf derartige zukunftsgerichtete Aussagen in
unangemessener Weise zu verlassen. Leser sollten ihre Aufmerksamkeit
ganz besonders auf die zahlreichen Faktoren lenken, die dazu führen
könnten, dass Ereignisse oder Umstände erheblich von unseren
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Sofern nicht
anderweitig durch massgebliche Wertpapiergesetze verlangt, haben wir
weder vor noch sind wir verpflichtet, die zukunftsgerichteten
Aussagen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu
revidieren, wenn sich die Informationen, Umstände, Überzeugungen oder
Ergebnisse ändern sollten.
Weitere Information erhalten Sie von: Vincent J. Galifi,
Executive Vice President und CFO, unter +1-905-726-7100 oder Louis
Tonelli, Vice President, Investor Relations, unter +1-905-726-7035

Pressekontakt:

CONTACT: Weitere Information erhalten Sie von: Vincent J.
Galifi,Executive Vice President und CFO, unter +1-905-726-7100 oder
Louis Tonelli,Vice President, Investor Relations, unter
+1-905-726-7035

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