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Magna erhält eine Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung, die Käufe durch private Vereinbarungen von zusätzlichen Käufern ermöglichen

Ontario (ots/PRNewswire)

Magna International Inc. hat heute bekanntgegeben, dass die Börsenaufsichtsbehörde (Ontario Securities Commission - OSC") eine Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung (die "Juni-Verfügung"), die es uns erlaubt, private Kaufverträge mit unabhängigen Dritten abzuschliessen. Magna International Inc. wurde bereits am 22. März 2013 eine Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung (die "März-Verfügung") gewährt, die es uns ermöglichte private Kaufverträge mit unabhängigen Dritten unter bestimmten Bedingungen, die in der "März-Verfügung" dargelegt sind, abzuschliessen. Alle Käufe unserer Stammaktien mittels dieser privaten Vereinbarungen der Juni-Verfügung, werden unter Nennwert des vorherrschenden Marktpreises abgeschlossen, können über einen Zeitraum in Tranchen gezahlt werden und müssen auch sonst die Bedingungen der Juni-Verfügung erfüllen, einschliesslich dass nur ein solcher Kauf pro Kalenderwoche gestattet ist; dass jeder Kauf vor unserem Normal Course Issuer Bid (das "NCIB-Angebot") am 12. November 2013 stattfinden muss und dass die maximale Anzahl an Stammaktien, die über diese privaten Wege gekauft werden können, einschliesslich derer aus der März-Verfügung, nicht höher als 4.000.000 liegen dar, was ein Drittel der Gesamtzahl an Stammaktien darstellt, die im Zuge des Angebots gekauft werden können. Die maximale Anzahl an Stammaktien, die in einer wöchentlichen Tranche mittels einer privaten Vereinbarung gekauft werden können, wird 1.000.000 nicht überschreiten. Bis zum heutigen Tag haben wir 2.000.000 Stammaktien im Zuge der März-Verfügung gekauft.

Alle Stammaktien, die mittels privater Vereinbarungen gemäss der März- und Juni-Verfügungen getätigt werden, werden in der Berechnung der Stammaktien, die innerhalb des Angebots gekauft wurden, berechnet (und werden nicht im Ganzen ein Drittel der maximalen Anzahl an Stammaktien überschreiten, deren Kauf wir im Zuge des Angebots erlauben), einschliesslich der Menge an gekauften und im Ganzen bezahlten Stammaktien. Diese werden im System for Electronic Document Analysis and Retrieval (SEDAR) unter http://www.sedar.com nach Abschluss eines jeden solchen Kaufes aufgeführt.

Vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Anforderungen wird die tatsächliche Anzahl der im Rahmen des NCIB-Angebots zurückgekauften Stammaktien, sei es über eine solche privatrechtliche Vereinbarung oder in anderer Weise, sowie das Timing solcher Rückkäufe, weiterhin von uns festgelegt. Hierbei spielen zukünftige Preisbewegungen, unsere Entscheidung, ob solche Käufe eine angemessene Verwendung unserer Unternehmensmittel darstellen und im besten Interesse unseres Unternehmens sind, und andere Faktoren eine entscheidende Rolle. Alle Käufe unterliegen unseren normalen Handelssperrfristen.

ÜBER MAGNA

Magna ist ein führender globaler Zulieferer für die Automobilindustrie mit 315 Produktionsstätten und 87 Produktentwicklungs-, Planungs- und Vertriebszentren in 29 Ländern. Unsere 121.000 Mitarbeiter sind danach bestrebt, unseren Kunden mittels innovativer Prozesse sowie Herstellungsverfahren auf höchstem Niveau eine herausragende Qualität zu liefern. Unsere Produktpalette umfasst Karosserien, Fahrwerke, Innenausstattungen, Aussenausstattungen, Sitzsysteme, Antriebsstränge, Elektronik [http://www.presseportal.de/stichwort/elektronik/702], Spiegel, Verriegelungssysteme, Dachsysteme und -module sowie die komplette Fahrzeugtechnik und Auftragsfertigung. Weitere Informationen über Magna erhalten Sie auf unserer Website unter http://www.magna.com.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise Aussagen, die soweit sie keine historischen Fakten wiedergeben, "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze darstellen, einschliesslich aber nicht beschränkt auf zukünftige Käufe unserer Stammaktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms (Normal Course Issuer Bid)oder gemäss privater Vereinbarungen innerhalb einer Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung durch eine Börsenaufsichtsbehörde. Zukunftsgerichtete Aussagen können finanzielle oder andere Prognosen beinhalten sowie Aussagen bezüglich unserer zukünftigen Pläne, Ziele oder wirtschaftlichen Leistung oder Annahmen enthalten, die auf vorangegangene und andere Aussagen zurückgehen. Wir verwenden Wörter wie "könnte", "würde", "sollte", "wird", "wahrscheinlich", "erwarten", "voraussehen", "glauben", "beabsichtigen", "planen", "prognostizieren", "vorhersagen", "prognostizieren", "schätzen" und ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Entwicklungen oder Vorfälle beschreiben, um zukunftsbezogene Aussagen zu kennzeichnen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Informationen, die uns derzeit zur Verfügung stehen, sowie auf Annahmen und Analysen, die wir in Bezug auf unsere Erwartungen und Wahrnehmungen historischer Trends, der aktuellen Bedingungen und erwarteter Entwicklungen formulieren, sowie auf anderen Faktoren, die wir unter den gegebenen Umständen für angemessen halten. Ob jedoch die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen unseren Erwartungen und Prognosen gerecht werden, ist abhängig von einigen Risiken, Annahmen und Unwägbarkeiten, von denen sich viele unserer Einflussnahme entziehen und deren Auswirkungen schwer vorhergesagt werden können. Zu diesen gehören unter anderem: die Möglichkeit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder ein längerer Zeitraum der wirtschaftlichen Unsicherheit; Liquiditätsrisiken, Risiken, die sich aus der Insolvenz einer wichtigen Finanzinstitution ergeben; Schwankungen relativer Währungskurse; Rechtsansprüche und/oder aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen uns; die Unberechenbarkeit und Fluktuation der Kurse unserer Stammaktien; Änderungen von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften; sowie andere Faktoren, die in unserer jährlichen Informationsbroschüre bei den Börsenaufsichtsbehörden in Kanada sowie in unserem Jahresbericht auf Formblatt 40-F bei der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde sowie in späteren Veröffentlichungen dargelegt sind. Bei der Bewertung von zukunftsgerichteten Aussagen warnen wir den Leser davor, unverhältnismässig viel Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen zu setzen. Leser sollten besonders die zahlreichen Faktoren berücksichtigen, die die Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignissen von den prognostizierten erheblich beeinträchtigen könnten. Ausser in den durch die einschlägigen Vorschriften des Wertpapierrechts bestimmten Fälle haben wir nicht die Absicht, zukunftsbezogene Aussagen an zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Informationen, Ereignisse, Ergebnisse oder Umstände oder andere Vorfälle anzupassen und übernehmen in diesem Zusammenhang keine Haftung.

Weitere Informationen erhalten Sie von: Vince Galifi, Executive Vice President und Chief Financial Officer unter +1-905-726-7100 oder Louis Tonelli, Vice President, Investor Relations unter +1-905-726-7035.

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