EAV: Familienbesteuerung: Der Bundesrat hält am Teilsplitting-Modell fest
Bern (ots)
11. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat hält bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung an seinen Vorschlägen fest. Er betrachtet das in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 unterbreitete Teilsplitting- Modell nach wie vor als taugliche Lösung, um die Schwächen der gegenwärtigen Regelung auszuräumen. Er lehnt daher die Motion der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ab. Diese verlangt in ihrem Vorstoss einen Wechsel hin zu einem System der Individualbesteuerung.
Die WAK-S hatte in ihrer Motion vom Bundesrat verlangt, bis Mitte 2004 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung wenn möglich auf den 1.Januar 2008 den Wechsel zu einem System der Individualbesteuerung regelt. In der Zwischenzeit soll als Übergangsregelung eine Rabattlösung für Ehepaare und Familien gelten.
Der Bundesrat bekräftigt in seiner Antwort das Festhalten an seinen Vorschlägen, wie er sie in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 den eidgenössischen Räten unterbreitet hatte. Sein Teilsplitting-Modell sei nach wie vor eine taugliche Lösung, um die Schwächen der gegenwärtigen Regelung auszuräumen. Weiter betont er, dass sich die überwiegende Zahl der Kantone stets für ein Splitting-Modell ausgesprochen habe.
Auskunft: Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 34
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