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EANS-News: Veröffentlichung gem. § 82 Abs 9 BörseG Bericht des Vorstandes der Telekom Austria AG zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Wien (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Unternehmen/Pflichtveröffentlichung
Beteiligungsprogramm für Mitarbeiter, die keine
Aktienoptionen erhalten:
Auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlungen 2006 bis 2009 zur 
Verwendung von rückgekauften eigenen Aktien für die freiwillige, 
unentgeltliche Zuwendung an berechtigte Mitarbeiter hat der Vorstand 
mit Zustimmung des Aufsichtsrates 2006 ein 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für Mitarbeiter entwickelt, die nicht
am Aktienoptionsprogramm ESOP für den Vorstand und leitende 
Angestellte teilnehmen, und bisher drei Tranchen in den Jahren 2006, 
2007 und 2008 ausgegeben. Der Vorstand der Telekom Austria AG 
erstattet nun folgenden Bericht über die Ausgabe von Aktien an 
Mitarbeiter, die im Rahmen der letzten Tranche MAB 2009/2010 dieses 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms beabsichtigt ist:
Ermächtigung durch die Hauptversammlung:
Mit Hauptversammlungsbeschluss der Telekom Austria AG vom 20. Mai 
2009 wurde der Vorstand ermächtigt, im gesetzlich jeweils 
höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber oder auf Namen lautende 
eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem 
Tag dieser Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert von 1 EUR 
und einem höchsten Gegenwert von 30 EUR pro Aktie zu erwerben. Der 
Vorstand ist unter anderem auch berechtigt, die eigenen Aktien zur 
entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Mitarbeiter der 
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu 
verwenden.
Ausübung der Ermächtigung:
In Ausübung der Ermächtigung vom 20. Mai 2009 wurde ein freiwilliges 
und unentgeltliches Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für 2009/2010 
entwickelt (MAB 2009/2010). Es besteht kein Anspruch auf 
Aktienzuteilung in den Folgejahren. Zur Ausgabe der Tranche 2009/2010
hat der Vorstand am 30.11.2009 beschlossen, anspruchsberechtigten 
Mitarbeitern Aktien im Gegenwert von bis zu 300 EUR zuzuteilen. 
Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Grundsätze und Leistungsanreize des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms:
Für Führungskräfte des Konzerns besteht bereits seit längerer Zeit 
ein Aktienoptionsprogramm (ESOP), mit dem Führungskräfte am Erfolg 
und am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt werden; die letzte 
Tranche dieses Aktienoptionsprogramms ESOP wurde im Jänner 2009 
ausgegeben. Durch das Aktienoptionsprogramm wurde ein gesteigertes 
Interesse der Führungskräfte an der Entwicklung des Aktienkurses und 
des Unternehmenserfolges erzielt. Diese positiven Effekte sollen 
durch das gegenständliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramm auch auf 
jene Mitarbeiter ausgedehnt werden, die nicht ins 
Aktienoptionsprogramm einbezogen sind. Ziel der freiwilligen 
Aktienzuteilung im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms ist 
die verstärkte Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen 
sowie die Verankerung aktienbezogenen Denkens bei den Mitarbeitern. 
Dadurch wird in Zukunft die Steigerung des Börsenwertes der 
Gesellschaft mit der Incentivierung der Mitarbeiter verknüpft. Die 
Mitarbeiter sind am Ergebnis und am Wertzuwachs des Unternehmens 
beteiligt, wodurch das Interesse der Mitarbeiter am Erfolg und an der
Entwicklung des Unternehmens und des Aktienkurses weiter verstärkt 
wird. Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist ein freiwilliges, 
unentgeltliches Programm, das keine Gegenleistung der Mitarbeiter 
voraussetzt.
Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien:
In das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sind grundsätzlich alle 
Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen in 
Österreich einbezogen. Jene Mitarbeiter, die am Aktienoptionsprogramm
ESOP 2009 teilnehmen oder nicht dem auf Telekom Austria anwendbaren 
Kollektivvertrag unterliegen, sind jedenfalls ausgenommen. Der 
Vorstand behält sich vor, bestimmte Mitarbeitergruppen auszunehmen. 
Der Vorstand behält sich weiters vor, als Voraussetzung für die 
Einbeziehung zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm einen Stichtag oder 
eine Mindestzugehörigkeitsdauer zum jeweiligen Unternehmen 
festzulegen. Jedem berechtigten Mitarbeiter sollen Aktien im Ausmaß 
von bis zu 300 EUR unentgeltlich zugeteilt werden. Die Anzahl der 
zuzuteilenden Aktien errechnet sich auf Basis der durchschnittlichen 
Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor dem 23. Dezember 2009. Im
Rahmen der Tranche 2009/2010 werden insgesamt maximal 200.000 Aktien 
an Arbeitnehmer zugeteilt; Organmitglieder, der Vorstand und die am 
2009 auslaufenden Aktienoptionsprogramm ESOP teilnehmenden leitenden 
Angestellten erhalten keine Aktien.
Laufzeit, Behaltefrist:
Die Aktien aus der Tranche 2009/2010 des 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms werden frühestens Ende Dezember 2009
zugeteilt. Aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besteht eine 
fünfjährige Behaltefrist. Bei Veräußerung der zugeteilten Aktien vor 
Ablauf der Behaltefrist ist der zugewendete Vorteil zu versteuern.
Wesentliche sonstige Bedingungen der Aktienzuteilung:
Die zugeteilten Aktien werden auf einem Sammeldepot verwahrt; sie 
sind jederzeit übertragbar und veräußerbar. Bei Veräußerung der 
Aktien vor Ablauf der Behaltefrist haben die Mitarbeiter die Kosten 
der arbeitnehmerseitigen Nachversteuerung zu tragen.
Wien, am 14. Dezember 2009
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Mag. Peter E. Zydek, MBA
Bereichsleiter Investor Relations
Tel.: +43 (0) 59059 1-19001
E-mail: peter.zydek@telekom.at

Mag. Elisabeth Mattes
Konzernsprecherin
Tel.: +43 (0) 664 331 2730
E-mail: elisabeth.mattes@telekom.at

Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
WKN: 555750
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Markt

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