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Kreuzlinger Garantie-Versand: Jetzt hat er doch verloren!

Zürich (ots)

Das Thurgauer Obergericht hat heute im
Berufungsverfahren des Garantie-Versands das erstinstanzliche Urteil
bestätigt: Die Gewinnversprechen waren nicht rechtmässig.
Das Konsumentenforum kf hat sich vehement gewehrt gegen die
Geschäftspraktiken des Garantie-Versands und anderer ähnlicher
Organisationen, von denen dem Konsumenten ein Wettbewerbsgewinn
vorgegaukelt wird, der dann nie und nimmer eingelöst wird. Nun stellt
es mit grosser Genugtuung fest, dass die Justiz für die unlauteren
Versprechungen eine Strafe verfügt hat.
Schon anfangs der 90er Jahre hat sich das Konsumentenforum kf
gegen die unlauteren Gewinnversprechen einzelner Versandfirmen
gewehrt und auch mit Erfolg gegen den Kurfürs-Versand geklagt.
Der Garantie-Versand Kreuzlingen war wegen seiner "Sie haben
gewonnen"-Karten schon im Jahr 1994 erstinstanzlich verurteilt
worden. 1994 wurde aber das Urteil vom Obergericht des Kantons
Thurgau wieder aufgehoben.
1999 war die Firma wieder äusserst aktiv, die Fragen an die
Beratungsstellen der Konsumentenorganisationen häuften sich. So
sammelten diese Unterschriften für eine Petition für ein Einschreiten
gegen die falschen Wettbewerbsgewinn-Versprechen des
Garantie-Versands.
Im März 2000 wurde der Garantie-Versand vom Bezirksgericht
Kreuzlingen wieder mit einer Geldstrafe von Fr. 50'000.- und 10
Wochen auf 2 Jahre bedingt Gefängnis bedingt verurteilt.
Wieder legte der Garantie-Versand Berufung ein. Diese ist nun
heute vom Obergericht des Kantons Thurgau abgelehnt worden und das
erstinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigt worden.
Das Konsumentenforum kf ist äusserst befriedigt, dass nun den
falschen Gewinnversprechen und der Täuschung der Konsumenten endlich
ein Riegel geschoben werden soll.
Es rät den Konsumenten, entsprechende Gewinnversprechen mit einem
Refusé-Kleber zu versehen und an den Absender zurückzusenden.

Kontakt:

Pia Grossholz
Mobile +41 79 335 09 15
E-Mail: pia.grossholz@smile.ch
Internet: www.konsum.ch

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