Kreuzlinger Garantie-Versand: Jetzt hat er doch verloren!
Zürich (ots)
Das Thurgauer Obergericht hat heute im Berufungsverfahren des Garantie-Versands das erstinstanzliche Urteil bestätigt: Die Gewinnversprechen waren nicht rechtmässig.
Das Konsumentenforum kf hat sich vehement gewehrt gegen die Geschäftspraktiken des Garantie-Versands und anderer ähnlicher Organisationen, von denen dem Konsumenten ein Wettbewerbsgewinn vorgegaukelt wird, der dann nie und nimmer eingelöst wird. Nun stellt es mit grosser Genugtuung fest, dass die Justiz für die unlauteren Versprechungen eine Strafe verfügt hat.
Schon anfangs der 90er Jahre hat sich das Konsumentenforum kf gegen die unlauteren Gewinnversprechen einzelner Versandfirmen gewehrt und auch mit Erfolg gegen den Kurfürs-Versand geklagt.
Der Garantie-Versand Kreuzlingen war wegen seiner "Sie haben gewonnen"-Karten schon im Jahr 1994 erstinstanzlich verurteilt worden. 1994 wurde aber das Urteil vom Obergericht des Kantons Thurgau wieder aufgehoben.
1999 war die Firma wieder äusserst aktiv, die Fragen an die Beratungsstellen der Konsumentenorganisationen häuften sich. So sammelten diese Unterschriften für eine Petition für ein Einschreiten gegen die falschen Wettbewerbsgewinn-Versprechen des Garantie-Versands.
Im März 2000 wurde der Garantie-Versand vom Bezirksgericht Kreuzlingen wieder mit einer Geldstrafe von Fr. 50'000.- und 10 Wochen auf 2 Jahre bedingt Gefängnis bedingt verurteilt.
Wieder legte der Garantie-Versand Berufung ein. Diese ist nun heute vom Obergericht des Kantons Thurgau abgelehnt worden und das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigt worden.
Das Konsumentenforum kf ist äusserst befriedigt, dass nun den falschen Gewinnversprechen und der Täuschung der Konsumenten endlich ein Riegel geschoben werden soll.
Es rät den Konsumenten, entsprechende Gewinnversprechen mit einem Refusé-Kleber zu versehen und an den Absender zurückzusenden.
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