Schmuggel zulasten der EU und bilaterale Verträge
Bern (ots)
Die künftigen Verhandlungen der Schweiz mit der EU über die Betrugsbekämpfung stehen in keinem direkten Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen. Eine Verzögerung der Ratifikation dieser Verträge wegen des hängigen Verhandlungsdossiers im Bereich der Betrugsbekämpfung wäre daher nicht zu rechtfertigen.
Die Sozialdemokratische Fraktion hatte vom Bundesrat u.a. Auskunft darüber verlangt, ob ihm bewusst sei, dass für die Ratifizierung der bilateralen Verträge nicht nur Entscheidungen eines jeden EU-Mitgliedstaates, sondern am Ende des Verfahrens auch die der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates erforderlich sind. Ferner wurde er gefragt, ob der straffreie Zollbetrug etwas so Essentielles darstelle, dass es ihm Wert sei, die Ratifizierung der bilateralen Gespräche zu gefährden.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, es sei ihm wohl bekannt, dass die Ratifikation der bilateralen Verträge sowohl Entscheide der EU-Mitgliedstaaten als auch der EU-Kommission (Forschungsabkommen) und des Rates bedürfe. Der organisierte Zigarettenschmuggel zum Nachteil der Fiskalinteressen der EU, der zum Teil auch von der Schweiz aus begangen werde, sei zu verhindern. Der Bundesrat habe sich denn auch mehrmals bereit erklärt, Verhandlungen über die Betrugsbekämpfung mit der EU aufzunehmen. In den vergangenen Monaten seien diesbezüglich exploratorische Gespräche geführt worden. Die künftigen Verhandlungen stünden jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen. Eine Verzögerung der Ratifikation dieser Verträge wegen des hängigen Verhandlungsdossiers im Bereich Betrugsbekämpfung wäre daher nicht zu rechtfertigen.
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