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Schmuggel zulasten der EU und bilaterale Verträge

Bern (ots)

Die künftigen Verhandlungen der Schweiz mit der EU
über die Betrugsbekämpfung stehen in keinem direkten Zusammenhang mit
den bilateralen Verträgen. Eine Verzögerung der Ratifikation dieser
Verträge wegen des hängigen Verhandlungsdossiers im Bereich der
Betrugsbekämpfung wäre daher nicht zu rechtfertigen.
Die Sozialdemokratische Fraktion hatte vom Bundesrat u.a. Auskunft
darüber verlangt, ob ihm bewusst sei, dass für die Ratifizierung der
bilateralen Verträge nicht nur Entscheidungen eines jeden
EU-Mitgliedstaates, sondern am Ende des Verfahrens auch die der
Europäischen Kommission und des Europäischen Rates erforderlich sind.
Ferner wurde er gefragt, ob der straffreie Zollbetrug etwas so
Essentielles darstelle, dass es ihm Wert sei, die Ratifizierung der
bilateralen Gespräche zu gefährden.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, es sei ihm wohl bekannt,
dass die Ratifikation der bilateralen Verträge sowohl Entscheide der
EU-Mitgliedstaaten als auch der EU-Kommission (Forschungsabkommen)
und des Rates bedürfe. Der organisierte Zigarettenschmuggel zum
Nachteil der Fiskalinteressen der EU, der zum Teil auch von der
Schweiz aus begangen werde, sei zu verhindern. Der Bundesrat habe
sich denn auch mehrmals bereit erklärt, Verhandlungen über die
Betrugsbekämpfung mit der EU aufzunehmen. In den vergangenen Monaten
seien diesbezüglich exploratorische Gespräche geführt worden. Die
künftigen Verhandlungen stünden jedoch in keinem direkten
Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen. Eine Verzögerung der
Ratifikation dieser Verträge wegen des hängigen Verhandlungsdossiers
im Bereich Betrugsbekämpfung wäre daher nicht zu rechtfertigen.

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Hermann Kästli, Eidg. Zollverwaltung, Tel. +41 31 322 65 03

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