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Die Schweiz: kein Paradies für Zigarettenschmuggler

Bern (ots)

Der physische Zigarettenschmuggel ist in der Schweiz
nur eine Randerscheinung. Zudem kooperiert der Schweizer Zoll mit der
EU und den Nachbarländern, um dem organisierten Schmuggel Paroli zu
bieten. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine
Dringliche Einfache Anfrage von Nationalrätin Ruth Genner (Grüne/ZH).
Ruth Genner hatte in ihrer Dringlichen Anfrage Auskunft über den
Zigarettenschmuggel in der Schweiz und dessen Bekämpfung verlangt,
sowie über den Stand der internationalen Zusammenarbeit.
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass die Schweiz mit
niedrigeren Steuern als die EU und einem relativ kleinen Markt mit
lediglich 7 Mio. Einwohnern für den physischen, organisierten
Zigarettenschmuggel geringen Anreiz biete. Dies habe zur Folge, dass
dieser in unserem Land praktisch inexistent sei. Bekannt seien
lediglich einige vom Schweizer Zoll aufgedeckte Fälle, bei denen
indessen tatsächlich EU-Steuerinteressen verletzt worden seien.
Im Rahmen risikogerechter Kontrollen, d.h. mit gezielten
Stichproben im Waren- und Reiseverkehr versuche der Zoll auch
künftig, Unregelmässigkeiten zu begegnen. Da gegenwärtig ein
lediglich unbedeutender Zigarettenschmuggel (wohl primär im
Reiseverkehr) zum Nachteil der Schweiz bestehe, ergreife die Schweiz
auch keine spezifischen, auf diese Schmuggelart fokussierte
Massnahmen.
Schon bisher: weit gehende internationale Zusammenarbeit
Seit den 90er Jahren kooperiert die Schweiz mit der EU im Rahmen
der Amtshilfe in Zollangelegenheiten, die auch die Verhütung,
Aufdeckung und Ermittlung von Schmuggeltätigkeit zu Ungunsten der EU
umfasst. So funktioniert seither ein elektronisches Meldesystem mit
der EU über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Zigarettensendungen.
Dies ermöglicht es den Nachbarstaaten und der EU-Kommission
jederzeit, den Weg von Sendungen zu verfolgen und bei allfälligen
Widerhandlungen einzuschreiten.
Falls der Schmuggel von der Schweiz aus organisiert wird, leistet
die Schweiz auf Gesuch hin Rechtshilfe gegenüber der EU. Der dafür
erforderliche Tatbestand des Abgabebetrugs ist beim organisierten
Zigarettenschmuggel meist gegeben.
Bilaterale Verhandlungsrunde
In der neuen Verhandlungsrunde EU-Schweiz über die
Betrugsbekämpfung hat die Schweiz stets betont, dass sie kein
Interesse daran hat, Drehscheibe für Schmuggel und Betrügereien zu
sein. In diesem Sinne hat sie im Interesse einer rascheren und
wirksameren Betrugsbekämpfung der EU konkrete Vorschläge gemacht, die
weit über den Zigarettenschmuggel hinausgegangen wären und alle
vorstellbaren Fälle von Abgabebetrug umfasst hätten. Weil jedoch die
EU auf ihrer Forderung zur vollständigen Übernahme des
EU-Rechtsbestands (»Acquis communautaire») weitgehend beharrte, sind
die Verhandlungen zur Zeit nicht weiter gekommen.

Kontakt:

Serge Gumy, Abteilung Strafsachen
Eidg. Oberzolldirektion (OZD)
Tel. +41 31 322 67 98

Bilex: Hermann Kästli, Chef Rechtsabteilung OZD
Tel. +41 31 322 65 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
E-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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