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Änderungen des Carnet ATA-Zollabkommens

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute einer Änderung des
Zollabkommens ATA (internationales Zolldokument) zugestimmt. Dieses
Abkommen regelt mit Hilfe eines international genormten Zolldokuments
die vorübergehende Warenabfertigung beim Grenzübertritt.
Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1961 ist
das ATA-Zollabkommen immer an die neuesten internationalen
Zollvorschriften angepasst worden. Die heute angenommene Änderung ist
rein technischer und formeller Natur. Um das Handling mit diesem
Zolldokument zu erleichtern und die Voraussetzungen für eine
elektronische Übermittlung zu schaffen, wurde das Dokument der Grösse
DIN A4 angepasst.
Das Carnet ATA (Admission Temporaire - Temporary Admission) ist
ein internationales Zolldokument, welches die vorübergehende
Warenein-/ausfuhr, sowie den Warentransit durch einen Vertragsstaat
erleichtert. Es erspart dem Zollbeteiligten beim jeweiligen
Grenzübertritt die Sicherstellung der nationalen Einfuhrabgaben und
ersetzt die jeweiligen nationalen Zollpapiere. Das Carnet ATA findet
vor allem für Messegüter Anwendung.

Kontakt:

Beat Schladitz
Eidgenössische Zollverwaltung
Tel. +41/31/322'67'04

Georges-Henri Bauer
Eidgenössische Zollverwaltung
Tel. +41/31/322'67'17

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax: +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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