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Änderung der Mineralölsteuerverordnung: Teilweise neue Regelung für Anschlussflüge

Bern (ots)

Treibstoffe für Linienflüge nach dem Ausland bleiben
weiterhin von der Mineralölsteuer befreit. Hingegen unterliegen der
Mineralölsteuer neu die Betankungen für Anschlussflüge, sofern diese
nicht mit dem gleichen Flugzeug durchgeführt werden.
Der Bundesrat hat am letzten Mittwoch beschlossen, die bisherige
Praxis nicht mehr weiterzuführen, nach welcher Treibstoffe für
Anschlussflüge des internationalen Linienverkehrs auch dann
steuerfrei sind, wenn sie mit einem andern Flugzeug durchgeführt
werden. Er erachtet diese seit 1961 praktizierte Regelung als mit der
Klimapolitik nicht vereinbar.
Im weiteren hat der Bundesrat die Bestimmungen für die
Kennzeichnung des Heizöls an diejenigen der Europäischen Gemeinschaft
angepasst. Dadurch soll verhindert werden, dass der Handel zwischen
der EU und der Schweiz durch unterschiedliche Normen behindert wird.
Gleichzeitig mit diesen Änderungen wird die Mineralölsteuerverordnung
mit Bestimmungen administrativer Natur ergänzt.

Kontakt:

Peter Iseli
Eidgenössische Zollverwaltung
Tel. +41/31/322'67'28

Roland Clément
Eidgenössische Zollverwaltung
Tel. +41/31/322'67'83

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax: +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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