Änderung der Mineralölsteuerverordnung: Teilweise neue Regelung für Anschlussflüge
Bern (ots)
Treibstoffe für Linienflüge nach dem Ausland bleiben weiterhin von der Mineralölsteuer befreit. Hingegen unterliegen der Mineralölsteuer neu die Betankungen für Anschlussflüge, sofern diese nicht mit dem gleichen Flugzeug durchgeführt werden.
Der Bundesrat hat am letzten Mittwoch beschlossen, die bisherige Praxis nicht mehr weiterzuführen, nach welcher Treibstoffe für Anschlussflüge des internationalen Linienverkehrs auch dann steuerfrei sind, wenn sie mit einem andern Flugzeug durchgeführt werden. Er erachtet diese seit 1961 praktizierte Regelung als mit der Klimapolitik nicht vereinbar.
Im weiteren hat der Bundesrat die Bestimmungen für die Kennzeichnung des Heizöls an diejenigen der Europäischen Gemeinschaft angepasst. Dadurch soll verhindert werden, dass der Handel zwischen der EU und der Schweiz durch unterschiedliche Normen behindert wird. Gleichzeitig mit diesen Änderungen wird die Mineralölsteuerverordnung mit Bestimmungen administrativer Natur ergänzt.
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