ezv: Ferienzeit: was abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden darf
Bern (ots)
23. Jun 2004 (EZV) Grundsätzlich können Waren für den privaten Gebrauch bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Franken pro Person und Tag zoll- und steuerfrei in die Schweiz eingeführt werden. Dies gilt jedoch nicht für Tabak, alkoholische Getränke, Fleisch und weitere landwirtschaftliche Produkte wie zum Beispiel Milch. Besondere Bestimmungen gelten auch für Pflanzen und Tiere. Deshalb sollten sich Reisende bereits vor den Ferien darüber informieren.
Reisende können Waren, die für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, im Wert von insgesamt 300 Franken pro Person (unabhängig vom Alter) und Tag abgabenfrei in die Schweiz einführen. Zu beachten: Wird die Freigrenze überschritten, sind die Einfuhrabgaben auf den Gesamtbetrag zu entrichten und nicht nur auf die Differenz. Wer also beispielsweise Waren im Wert von 310 Franken einführt, zahlt für den gesamten Betrag Einfuhrabgaben (nicht nur für 10 Franken). Zu beachten ist ausserdem, dass die Wertfreigrenze von 300 Franken nicht für mehrere Personen zusammengerechnet (kumuliert) werden kann. Wer beispielsweise zu viert einen 1150 Franken teuren Fernseher über die Grenze nehmen möchte, muss Mehrwertsteuer von 7,6 Prozent auf den ganzen Einkaufsbetrag entrichten.
Andere Bestimmungen gelten für Tabak, Alkohol, Fleisch- und Milchprodukte sowie andere sensible landwirtschaftliche Produkte. Zum Schutz der einheimischen Landwirtschaft dürfen diese Waren nur beschränkt (siehe Kasten) eingeführt werden. So gilt beispielsweise bei Rinds-, Kalbs-, Schweine- oder Schafsfleisch eine Höchstgrenze von 500 Gramm pro Person und Tag. Bei bestimmten Fleischsorten und - produkten bestehen wegen Seuchengefahr gar Einfuhrverbote. So zum Beispiel bei Schweinefleisch aus Afrika sowie aus gewissen Teilen Asiens und Südamerikas.
Tabak und Alkohol
Pro Tag und Person (ab 17 Jahren) ist die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak erlaubt. Bei alkoholischen Getränken hängt die frei einführbare Menge von den Volumenprozenten ab: bis 15 Volumenprozente dürfen zwei Liter Wein oder Bier in die Schweiz gebracht werden. Für Spirituosen mit höherem Alkoholgehalt ist die Menge auf einen Liter beschränkt.
Vorsicht bei Souvenirs
Weltweit unterstehen rund 29 000 Pflanzen- und Tierarten dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Der Import dieser Pflanzen, Tiere oder entsprechenden Erzeugnissen ist grösstenteils verboten. Trotzdem entdecken die Zöllner im Reisegepäck immer wieder ausgestopfte Krokodile, Schlangenlederstiefel oder Schachfiguren aus Elfenbein. Für die Einfuhr der meisten Pflanzen und Tiere bedarf es einer speziellen Bewilligung durch das Bundesamt für Veterinärwesen respektive eines Artenschutzdokumentes des Herkunftslandes.
Weitere Auskünfte sind im Internet erhältlich: http://www.zoll.admin.ch/d/private/rv/reisen_einkaufen.php http://www.bvet.admin.ch
oder bei den Zollkreisdirektionen:
Zollkreisdirektion / Telefonnummer / E-Mail Basel (deutsch) 061 645 91 72 kdbs.zentrale@ezv.admin.ch Basel (französisch) 061 483 01 86 Schaffhausen 052 633 11 11 kdsh.zentrale@ezv.admin.ch Genève 022 747 72 72 kdge.zentrale@ezv.admin.ch Lugano 091 910 48 11 kdti.zentrale@ezv.admin.ch
Prospekte mit detaillierten Informationen sind bei den Zollämtern und Grenzwachtposten verfügbar.
Abgabenfreie Höchstmengen für landwirtschaftliche Produkte Pro Person und Tag sofern innerhalb der Wertfreigrenze von 300 Franken dürfen abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden:
Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Esel, Maultier oder Maulesel, frisch gekühlt oder gefroren: insgesamt 500 Gramm
Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Trut- und Perlhühner) frisch, gekühlt oder gefrorenFleisch- und Wurstwaren, Fleischzubereitungen und Fleischkonserven von Tieren der vorstehend aufgeführten Arten: insgesamt 3, 5 Kilogramm
Fleisch und Fleischzubereitungen von anderen als der vorstehend aufgeführten Tierarten (Wild, Kaninchen, Strauss, Fische, Meeresfrüchte usw.): insgesamt 20 Kilogramm
Butter und Rahm (inkl. Kaffee-, Halb-, Saucen- oder Sauerrahm): insgesamt 1 Liter/Kilogramm
Milch, Käse, Quark und andere Milchprodukte: insgesamt 5 Liter/Kilogramm
Eier: 2,5 Kilogramm
Gemüse, Früchte, Getreide: 20 Kilogramm je Sorte
Obstsäfte: insgesamt 3 Liter
Öle, Fette und Margarine: insgesamt 4 Liter/Kilogramm
Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Monbijoustrasse 40 CH-3003 Bern http://www.zoll.admin.ch