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Güterverkehrsvorlage: Hoch lebe das Giesskannenprinzip!

Bern (ots)

Die Schwierigkeiten von SBB Cargo haben die
Verkehrskommission des Nationalrates bei der Beratung der 
Güterverkehrsvorlage offensichtlich in alte Muster zurückfallen 
lassen: Nicht anders ist es zu erklären, dass in Zukunft auch der 
Schienengüterverkehr im Inland von Subventionen profitieren soll. 
Selbstverständlich nehmen die im Bahntransport tätigen 
Transportunternehmen jedes Geschenk aus der Bundeskasse gerne 
entgegen. Aus rein fachlicher Sicht macht es jedoch für die 
Verlagerungspolitik wenig Sinn, 40 Millionen Franken pro Jahr für den
Binnenverkehr der Bahnen zu verschleudern, zumal der Transitverkehr 
damit auch nach 2010 weiter wachsen dürfte.
Der Entscheid der Verkehrskommission des Nationalrats, von 2011 
bis 2015 jährlich 40 Millionen Franken an Subventionen für den 
Binnengüterverkehr auf der Bahn einzusetzen, muss wohl als 
Zugeständnis an SBB Cargo interpretiert werden. Ein ernstgemeinter 
Vorschlag jedenfalls, der die Verlagerung von der Strasse auf die 
Schiene weiterbringen könnte, ist es jedenfalls nicht. Vielmehr wird 
damit einmal mehr das altbekannte Giesskannenprinzip angewendet, um 
möglichst viele Empfänger von Subventionen zufriedenzustellen und 
zugleich SBB Cargo aus den finanziellen Problemen herauszuführen. 
Selbstverständlich nehmen auch die Unternehmen der 
Strassentransportbranche, die ebenfalls im inländischen 
Schienengüterverkehr tätig sind, gerne staatliche Gelder entgegen. 
Jedes Geschenk aus der Bundeskasse bessert ihre Jahresergebnisse auf!
Ob sie notwendig sind, bleibe dahingestellt.
Kein Verlagerungsauftrag im Inland!
Aus fachlicher Sicht ist der Schweizerische Nutzfahrzeugverband 
ASTAG überzeugt, dass das eigentliche Ziel der Güterverkehrsvorlage, 
nämlich den Transitverkehr zu verlagern, damit nicht erreicht werden 
kann. Der Wettbewerb zwischen Schiene und Strasse ist nicht lediglich
eine Preisfrage, sondern spielt sich auf der Leistungsebene ab. 
Insbesondere im Binnenverkehr kommen dabei die Qualitäten des 
Strassentransports - Flexibilität, Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit -
sehr stark zum Tragen. Subventionen für die Bahnen sind deshalb eine 
reine Mittelverschwendung und nützen nichts. Zudem hat das Volk nie 
beschlossen, den Schienengüterverkehr auch im Inland voranzutreiben; 
der Verlagerungsauftrag gilt einzig für den alpenquerenden 
Transitverkehr von Grenze zu Grenze. Und zur notwendigen 
Engpassbeseitigung tragen Betriebssubventionen ebenfalls nichts bei.

Kontakt:

Weitere Informationen:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3, 3007 Bern
Tel. 079 613 75 64

Bern, 23. April 2008

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