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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

Investitionssicherheit: Langjähriges Anliegen der ASTAG erfüllt

Bern (ots)

Modernste Nutzfahrzeuge der jeweils neuesten EURO-Norm werden künftig mit Garantie während 7 Jahren in der besten LSVA-Abgabekategorie verbleiben. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist erfreut über den positiven Entscheid des Nationalrats zur Motion Germanier für mehr Investitionssicherheit im Strassentransport. Damit bestehen endlich verbindliche Regeln für sogenannte «Abklassierungen», die bisher je nach Finanzbedarf des Bundes zu massiven Wertverlusten für die betroffenen Transportunternehmen geführt hatten.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG begrüsst den definitiven Entscheid des Nationalrats zur Schaffung einer minimalen Investitionssicherheit im Schweizer Strassentransport. Damit kommt das Parlament einer langjährigen Forderung der ASTAG nach. Sie hat sich stets für mehr Investitionssicherheit ausgesprochen. Nach dem Ständerat hat sich erfreulicherweise jetzt auch der Nationalrat mit grosser Mehrheit dafür ausgesprochen, dieses Anliegen zu erfüllen.

Mit der neuen Regelung besteht Gewähr, dass die Zuteilung einer neuen Emissionsklasse (EURO-Norm) von Nutzfahrzeugen zur besten Abgabekategorie der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für mindestens 7 Jahre gewährleistet wird. Die Siebenjahresfrist soll mit dem Zeitpunkt beginnen, ab dem nur noch Fahrzeuge der betreffenden EURO-Norm immatrikuliert werden dürfen. Im Detail bedeutet dies: - Die EURO-Norm 5 bleibt bis mindestens 2016 - und die EURO-Norm 6 bis mindestens 2020 in der besten LSVA-Abgabekategorie.

Verlässliche Vorgaben statt willkürliche Abklassierungen

Verbindliche Regeln für die Zuordnung der EURO-Normen auf die Abgabekategorien entsprechen einem langjährigen Anliegen des Strassentransportgewerbes. Investitionssicherheit besteht nur, wenn die Kosten für neue Fahrzeuge und damit deren Amortisationsdauer für eine fixe Zeitdauer verlässlich berechnet werden können. «Es soll in Zukunft nicht mehr vorkommen, dass private Investitionen in Millionenhöhe durch staatliche Willkür zunichte gemacht werden», zeigt sich ASTAG-Zentralpräsident Adrian Amstutz erfreut.

Letztmals war es anfangs 2009 zu einer «Abklassierung» gekommen, als die EURO-Norm 3 von der besten in die mittlere Abgabekategorie umgeteilt wurde - mit der Folge von massiven Verlusten für die betroffenen Transportunternehmen aufgrund von Wertberichtigungen für die Fahrzeuge der EURO-Norm 3 in den Bilanzen.

«Die Schweizer Wirtschaft, die wenige Jahre zuvor guten Gewissens investiert hatte, wurde damals durch einen Federstrich der Bundesverwaltung quasi enteignet», so Amstutz: «Dies wird dank dem erfreulichen Entscheid des Parlaments in Zukunft nicht mehr möglich sein.»

Rechtliche Beurteilung der Abklassierungspraxis noch hängig

Noch hängig ist in diesem Zusammenhang eine Beschwerde der ASTAG und verschiedener KMU vor dem Bundesgericht. Diese hatten nach der willkürlichen Abklassierung der Nutzfahrzeuge EURO-Norm 3 2009 gegen diesen Schritt geklagt, weil der Bundesrat aus fiskalpolitischen Gründen offensichtlich das Kostendeckungsprinzip verletzt hat und dem Schwerverkehr dabei massiv überhöhte Stauzeitkosten angelastet hat.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband,
Michael Gehrken
Tel. 031 370 85 24

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