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Metas Bundesamt für Metrologie und Akkre

Aufbruch in neue Dimensionen

Bern-Wabern (ots)

Der rasante technologische und wirtschaftliche
Wandel stellt hohe Anforderungen ans Bundesamt für Metrologie und
Akkreditierung (METAS). Es muss jederzeit in der Lage sein, innert
nützlicher Frist neue Messverfahren zu entwickeln sowie neue und
verbesserte Messmöglichkeiten aufzubauen, wenn es die Bedürfnisse der
Öffentlichkeit, der Wirtschaft und der Wissenschaft erfordern. Dank
den Erweiterungsbauten verfügt METAS nun über die nötigen räumlichen
Voraussetzungen.
2001 war für METAS das Jahr des Aufbruchs in neue Dimensionen. Wie
dem soeben erschienenen Jahresbericht zu entnehmen ist, erweitern die
Neubauten die Nutzfläche der bestehenden Gebäude aus den
Sechzigerjahren um gut die Hälfte auf 15 000 m2. Die Kosten
belaufen sich auf 54.4 Millionen Franken. Die hervorragenden neuen
Umgebungsbedingungen erlauben es, messtechnisch in neue Dimensionen
vorzustossen: Einerseits im Grossen, beispielsweise mit einer neuen
Koordinatenmessmaschine, andererseits aber auch in unvorstellbar
kleine Strukturen im Nanometerbereich.
Stabile Umgebungsbedingungen
Aufwändige Massnahmen waren nötig, um die geforderten
Umgebungsbedingungen für die anspruchsvolle Messtechnik zu erreichen.
Damit störende Erschütterungen nicht in den Messbereich gelangen,
stehen die Labors im unterirdischen Trakt auf 100 Zentimeter dicken
Bodenplatten, die direkt auf dem natürlichen Kiesschotter fundiert
und durch Dilatationsfugen von den übrigen Konstruktionselementen
getrennt sind. Die Anforderungen an die Stabilität von Temperatur und
Feuchte sind in speziellen Labors sehr hoch: Die Temperatur darf in
sensiblen Bereichen während den Messungen nicht mehr als ein
Hundertstel Grad Celsius vom Sollwert von 20 °C und die relative
Feuchtigkeit maximal zwei Prozent vom Sollwert von 50 % abweichen!
Dies wird mit 67 Zu- und Umluftgeräten erreicht.
Richtig prüfen und messen!
Korrekte Mengenangaben im Handel, keine Gefährdung durch
Falschmessungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und öffentliche
Sicherheit, aber auch Erleichterung des Warenverkehrs, das sind die
Zielsetzungen des METAS bei seinem Einsatz im gesetzlich geregelten
Bereich. Mit der Übernahme der Konformitätsbewertungsverfahren der EU
für das Inverkehrbringen von Messmitteln in der neuen
Messmittelverordnung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass
künftig in diesem Bereich Doppelprüfungen vermieden werden. Erste
Bezeichnungen schweizerischer Stellen, die für
Konformitätsbewertungen von Messmitteln für den Export in die EU in
Frage kommen, wurden zuhanden der EU-Kommission eingereicht.
Gestützt auf eigene Bauartprüfungen oder aufgrund vorliegender
Resultate anerkannter ausländischer Stellen erteilte METAS 129
Zulassungen für neue Bauarten oder Modifikationen bereits
zugelassener Messmittel. In jenen Bereichen, in denen die Eichämter
und Eichstellen keine Messmöglichkeiten anbieten, eichte METAS rund
720 Messmittel. Mit periodischen Erhebungen überwacht METAS die
Versorgungsunternehmen von Elektrizität, Gas und thermischer Energie.
2001 prüfte das Amt die Kontrollregister der 135 Gasversorgungen
(423'500 Geräte) und der 110 Wärmeversorgungen (13'000 Geräte). Bei
33 Versorgungen mussten Geräte beanstandet werden.
Für die Eichung von Strassenverkehrsmessgeräten,
Gasmengenmessgeräten und elektrischen Wandlern wurde fünf neuen
Eichstellen die Betriebsbewilligung erteilt. Vier Eichstellen für
Elektrizitätszähler und eine für Feuerungsabgasmessgeräte stellten
ihre Tätigkeit ein. Somit zählt der Schweizerische Eichdienst neu 53
kantonale Eichämter und 80 ermächtigte Eichstellen. Er eichte im
vergangenen Jahr 366'000 Messmittel, überwachte durch statistische
Prüfverfahren mehr als 658'000 Messinstrumente und kontrollierte
6'500 Lose von Fertigpackungen. METAS nahm einen neuen Eichlastenzug
in Betrieb, mit dem Brückenwaagen bis 40 t geeicht werden können.
Sichere Ermittlung der Schwerverkehrsabgabe
Seit dem 1. Januar 2001 wird der Schwerverkehr in der Schweiz mit
einer leistungsabhängigen Steuer (LSVA) belastet. Zur Berechnung der
Abgabe werden die gefahrenen Kilometer der Fahrzeuge über 3.5 t
Gesamtgewicht mit einem neu entwickelten Gerät erfasst. Das Gerät
kontrolliert sich selbst durch den Empfang der Signale des
satellitengestützten Positionierungssystems GPS. Damit auch unter
ungewöhnlichen Fahrbedingungen und manchmal gestörten
GPS-Empfangsbedingungen die Messwerterfassung sicher beurteilt werden
kann, hat die Oberzolldirektion METAS mit der Durchführung von
Untersuchungen schwieriger Anwendungssituationen beauftragt. Das
Verkehrslabor stützt sich für solche Untersuchungen auf seine hoch
genauen Geschwindigkeits- und Wegstrecken-Messsysteme, deren
Genauigkeit weit über der spezifizierten Genauigkeit der
LSVA-Erfassungsgeräte liegt. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die
LSVA-Geräte auch unter schwierigsten Anwendungsbedingungen, nämlich
in Tunnels, im Gebirge, im Stadt- und Kiesgrubenverkehr, insgesamt
genaue und zuverlässige Messwerte liefern.
Macht Mobiltelefonie krank?
Der Bundesrat hat mit der Verordnung über den Schutz vor nicht
ionisierender Strahlung vom 23. Dezember 1999 auch für
Mobilfunkanlagen nach dem Vorsorgeprinzip Grenzwerte erlassen, die
weit unter den als sicher geltenden internationalen Werten liegen.
Die Messung der Mobilfunkstrahlung ist schwierig und aufwändig. Ohne
zuverlässige und standardisierte Messmethode kann die Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte aber nicht überprüft werden. METAS hat in
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) den Entwurf für eine Messempfehlung ausgearbeitet. Das
vorgeschlagene Messverfahren zeichnet sich durch Wirtschaftlichkeit
und gute Reproduzierbarkeit aus. Mit interessierten Laboratorien
wurde die Praxistauglichkeit in einer Messkampagne geprüft. Die
teilnehmenden Laboratorien erhielten damit auch Gelegenheit, ihre
Fachkompetenz unter Beweis zu stellen. Sie erfüllen damit eine
wichtige Voraussetzung für die Akkreditierung im Bereich der Messung
von Mobilfunkstrahlung. Mit diesen Grundlagen liefert METAS einen
Beitrag zur nötigen Vertrauensbildung in Öffentlichkeit und
Wirtschaft.
Kostendeckungsgrad verbessert
Das Betriebsergebnis 2001 des Bundesamtes für Metrologie und
Akkreditierung (METAS) weist Kosten von 37.2 (im Vorjahr 32.0)
Millionen Franken und Erlöse von 11.0 (9.0) Millionen Franken aus.
Der Kostendeckungsgrad beträgt 30 (28) Prozent. Seit 1999 wird METAS
mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Der Leistungsauftrag
und das Globalbudget 1999 bis 2003 des Bundesrates sehen eine
bedeutende Entwicklung von Metrologie und Akkreditierung vor. Die
bisherigen Tranchen der Sparvorgabe sowie das Globalbudget wurden
eingehalten.
Bereit für neue Dienstleistungen
Neue Technologien erfordern hoch präzise Fabrikationsmethoden, die
wiederum auf genaue Messungen angewiesen sind. METAS ist gefordert,
die dazu notwendigen Messnormale zeitgerecht und mit genügender
Genauigkeit bereitzustellen. Das Bundesamt verbessert und erweitert
seine bestehenden Normale ständig und entwickelt neue Messmethoden
und Instrumente, um für die steigenden Ansprüche gewappnet zu sein.
Es setzt sein grosses Fachwissen auch zur Lösung komplexer
Fragestellungen auf dem Gebiet des Messens ein. Im wahren Sinn des
Wortes stösst METAS im Dienst der Schweizer Öffentlichkeit,
Wirtschaft und Wissenschaft in immer neue Dimensionen vor.
Der METAS-Jahresbericht sowie metINFO, die Zeitschrift für
Metrologie, und sasFORUM, die Kundenzeitschrift der Schweizerischen
Akkreditierungsstelle (SAS), informieren über die neusten
Entwicklungen. Sie sind kostenlos erhältlich bei METAS, Lindenweg 50,
3003 Bern-Wabern, www.metas.ch.
501 Akkreditierungen erteilt
Mit 284 Prüf-, 91 Kalibrier-, 64 Zertifizierungs- und 62
Inspektionsstellen sind in den vergangenen zehn Jahren 501 Prüf- und
Konformitätsbewertungsstellen akkreditiert worden. Dies zeugt von
hohem Qualitätsbewusstsein und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz
auf internationaler Ebene. Die Akkreditierung ist international von
Bedeutung, weil sie wesentlich zum Abbau technischer Handelshemmnisse
beiträgt und ein ausgezeichnetes Instrument zur Umsetzung
zwischenstaatlicher Verträge ist. Multilaterale Abkommen zwischen den
Akkreditierungsstellen inner- und ausserhalb Europas sichern weltweit
die Gleichwertigkeit der Akkreditierungen. Sie schaffen damit die
Grundlage, dass Berichte und Zertifikate international anerkannt
werden.
Im Rahmen des neuen und globalen Konzeptes der EU treten anstelle
nationaler Regelungen einheitliche Richtlinien, welche die
grundlegenden Forderungen bezüglich Funktion, Konstruktion, Bedienung
und insbesondere Sicherheit eines Produktes festlegen. Konforme
Produkte, die unter eine solche Richtlinie fallen und diese erfüllen,
werden mit dem CE-Zeichen (CE = Communauté européenne) versehen. Sie
können im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) frei in Verkehr gebracht
werden. Um dieses Konzept umfassend zu realisieren, braucht es in
allen beteiligten Staaten bezeichnete Stellen bzw. akkreditierte
Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen.
Sobald die bilateralen Abkommen der EU mit der Schweiz in Kraft
gesetzt sein werden, hat unser Land Konformitätsbewertungsstellen zu
bezeichnen, die Waren gemäss den Direktiven des Globalen Konzeptes
beurteilen. Produkte, welche die Vorgaben erfüllen, können mit dem
CE-Zeichen versehen und frei im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in
Verkehr gebracht werden. Die Akkreditierung stellt für die
Bezeichnung dieser Stellen eine wichtige Grundlage dar.
Mit ihren Begutachtungen leistet die Schweizerische 
Akkreditierungsstelle (SAS) einen wesentlichen Beitrag, das 
hohe Qualitätsniveau schweizerischer Prüf- und 
Konformitätsbewertungsstellen auch in Zukunft zu sichern und 
auszubauen. Die Entwicklung des schweizerischen 
Akkreditierungssystems geht weiter und stösst mit dem 
Einbezug rechtsmedizinischer Laboratorien und von 
Zertifizierungsstellen für digitale Signaturen ebenfalls in 
neue Dimensionen vor.
Text, Bilder und Illustrationen können von www.metas.ch/de/medien
heruntergeladen werden.

Kontakt:

Christian Antener
Tel. +41/31/32'33'489
mailto:christian.antener@metas.ch

Plus de actualités: Metas Bundesamt für Metrologie und Akkre
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  • 21.03.2002 – 16:05

    Stress für Osterhasen

    Sommerzeit Bern-Wabern (ots) - Dieses Jahr fällt die Umstellung auf die Sommerzeit auf Ostern. Am 31. März wird die Zeit von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt. Die Osterhasen müssen sich also beeilen, wenn sie die Osternester rechtzeitig versteckt haben wollen, weil ihnen dafür eine Stunde weniger Zeit zur Verfügung steht. Seit der Einführung der Sommerzeit in der Schweiz 1981 werden die Uhren am letzten Sonntag im März um eine Stunde vorgestellt. ...

  • 23.11.2001 – 14:29

    501 Akkreditierungen in zehn Jahren

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    Zeitumstellung Bern (ots) - Gute Kunde für Langschläferinnen und Langschläfer: Der nächste Sonntag dauert eine Stunde länger als die übrigen Tage. In den westeuropäischen Ländern wird die Zeit von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurück gestellt. Dies wird auch weiterhin so bleiben, haben doch die EU und der Bundesrat beschlossen, die Sommerzeit beizubehalten. Wenn auch die Zeitverschiebung zweimal pro Jahr eine ...