Keine Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen
Bern (ots)
Auf die generelle Einführung von Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen im alpenquerenden Gütertransport soll vorläufig verzichtet werden. Zu diesem Schluss kommen das Bundesamt für Strassen und eine Begleitgruppe mit kantonalen Verkehrsexperten nach einer vertieften Analyse. Indessen sollen andere Massnahmen ergriffen werden, die den alpenquerenden Verkehrsfluss homogenisieren und die Verkehrssicherheit weiter erhöhen.
Das Landverkehrsabkommen mit der EG verpflichtet die Schweiz, die zulässige Gewichtslimite in den kommenden Jahren schrittweise auf 40t zu erhöhen. Im Vorfeld der Umsetzung kam die Befürchtung auf, dass wegen dieser neuen Gewichtslimite im alpenquerenden Güterverkehr vermehrt schwach motorisierte Lastwagen zusätzliche Stausituationen verursachen könnten. Daher wurde das Strassenverkehrsgesetz vom Parlament per 1. Januar 2001 so geändert, dass die Polizei schwere Motorwagen zum Gütertransport, welche eine signalisierte Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen können, zur Umkehr anhalten kann. Eine Projektgruppe des Bundesamtes für Strassen und der Kantone überprüfte darauf hin die Möglichkeiten einer umfassenden Einführung von gesetzlich verankerten Mindestgeschwindigkeiten (MINGE) für den alpenquerenden Gütertransport.
In ihrem Schlussbericht zieht die Projektgruppe nun das Fazit, dass die Mindestgeschwindigkeiten für schwere Motorwagen zum Gütertransport auf Gebirgsstrecken aus verkehrstechnischer Sicht zwar möglich wären. Bei der konkreten Umsetzung ergäben sich jedoch Schwierigkeiten. Insbesondere wird die Massnahme als nicht vollzugstauglich beurteilt, da der rechtliche Nachweis der Nichteinhaltung einer Mindestgeschwindigkeit nur mit grossem Aufwand zu erbringen ist.
Für die Alpenübergänge mit kritischen Steigungsstrecken werden statt dessen alternative Massnahmen vorgeschlagen.
- Optimierung der Strassensignalisation (kurzfristiger Einsatz): Verschiedene signalisationstechnische Möglichkeiten und deren Kombinationen sind vertieft zu überprüfen. Dabei stehen Massnahmen wie die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie auf mehr als zweistreifigen Abschnitten Überholverbote für Lastwagen und Fahrstreifenzuordnung für Lastwagen, Cars und Personenwagen mit Anhänger im Vordergrund.
- Infrastruktur und Vollzug (mittelfristiger Einsatz): Die Verkehrsinfrastruktur und der polizeiliche Vollzug der Verkehrskontrollen sind so zu verbessern, dass eine Verflüssigung des Verkehrs und eine erhöhte Verkehrssicherheit resultieren. Entsprechende Projekte laufen bereits (Verbesserung der Höhenkontrolle auf den Zufahrtsstrecken zum Gotthard, Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen, Ausbau von geeigneten Kontrollplätzen sowie gezielter Ausbau der fehlenden Standstreifen auf kritischen Strecken der Alpenübergänge).
Die vorgeschlagenen Alternativmassnahmen werden nun durch das Bundesamt für Strassen weiter verfolgt.
Kontakt:
Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, Tel. +41 31 324 14 91.
Weitere Informationen: Eine Zusammenfassung des Schlussberichtes
«Mindestgeschwindigkeit für schwere Motorwagen zum Gütertransport»
befindet sich unter: http://www.astra.admin.ch/d/service/index.html
(Publikationen)