Zur Kündigung des Zahlenlotto-Vertrags durch die Loterie Romande
Basel (ots)
Aufgrund eines Vertrages von 1969 betreibt die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) das Zahlenlotto in der ganzen Schweiz. Seit 1992 geschieht dies auf einer von Basel aus gesteuerten Informatik-Plattform mit einem Master-Rechenzentrum in Basel und einem weiteren Rechenzentrum in Lausanne. Das System und beide Rechenzentren gehören der STG. Die STG trägt die Systemverantwortung.
Die Partnergesellschaften des Schweizerischen Zahlenlottos haben in einem gemeinsamen Projekt in den Jahren 1997-1999 neue Möglichkeiten geprüft, die online-Spiele gesamtschweizerisch auf einer einzigen, gemeinsam betriebenen Plattform zu vermarkten. Das Projekt musste wegen separatistischer Bestrebungen der Loterie Romande abgebrochen werden.
Während der Projektarbeiten baute die Loterie Romande eine eigene separate online-Plattform für regionale Spiele in der Westschweiz aus. Sie beanspruchte in der Folge, aus dem bisherigen gemeinschaftlichen Betrieb des Zahlenlottos auszuscheren und die Informatik sowohl für das Zahlenlotto als auch für ihre eigenen regionalen Spiele in eine eigene autonome Plattform zu integrieren. Die Loterie Romande versucht seit Juni 1999, dieses Ziel durch ein Schiedsgerichtsverfahren zu erreichen, ohne den Lottovertrag von 1969 kündigen zu müssen. Der Lottovertrag ist jederzeit auf das Ende des folgenden Kalenderjahres kündbar.
ILL, SEVA und STG haben sich dem Separatismus der Loterie Romande widersetzt, weil die Entwicklung gesamtschweizerischer online-Spiele auf zwei separaten Plattformen in Zukunft schwieriger sein wird als auf einer einzigen gemeinschaftlichen Plattform. Die Schweiz ist weltweit das einzige Land, in dem eine bisher gemeinschaftliche Lotterie-Logistik in regional autonome Teile aufgespaltet wird.
Der bisherige gemeinschaftliche Logistikbetrieb schloss die Eigeninitiative der angeschlossenen Lotteriegesellschaften keineswegs aus und verunmöglicht auch nicht die selbständige Vermarktung regionaler Spiele durch die angeschlossenen Partnergesellschaften. Für gesamtschweizerisch angebotene Spiele wie das Zahlenlotto ist die gemeinsame Plattform ein Vorteil.
ILL, SEVA und STG haben sich demgemäss konsequent auf den Standpunkt gestellt, dass die Betriebsspaltung wegen ihrer tiefgreifenden Folgen für die Struktur des Lotteriewesens und die verschiedenen Benefiziare (Kantone, Sportorganisationen) nur aufgrund einer Kündigung des geltenden Vertrags und anschliessender neuer Verhandlungen möglich ist. In diesen Verhandlungen stehen nicht nur technische Aspekte der Logistik, sondern organisatorische und wirtschaftliche Fragen sowie die Strukturen des Lotteriewesens insgesamt zur Debatte. Ein Schiedsgerichtsverfahren ist nicht der Ort hiefür.
Das Schiedsgericht hat diesen Standpunkt von ILL, SEVA und STG vollumfänglich geschützt und der Loterie Romande drei Viertel der Prozesskosten auferlegt. Im Gegensatz zur Pressemitteilung der Loterie Romande vom 1.5.2001 hat das Schiedsgericht nicht die Vertragskündigung empfohlen. Eine solche Empfehlung stünde dem Schiedsgericht auch gar nicht an. ILL, SEVA und STG haben die Loterie Romande am frühen Morgen des 30.4.2001 anfragen lassen, ob die Loterie Romande einverstanden sei, die Oeffentlichkeitsarbeit in den Schoss der Zahlenlotto-Gesellschaft zu legen, in welcher die Parteien ja noch während geraumer Zeit verbunden bleiben.
Statt den Partnergesellschaften zu antworten hat die Loterie Romande am 1.5. ihre Kündigung sowie eine Reihe polemischer Vorwürfe direkt an die Medien kommuniziert. ILL, SEVA und STG haben die Kündigung aus den Medien erfahren. Der Vorgang ist bezeichnend für die in der Vergangenheit zunehmend schwieriger gewordene Partnerschaft mit der Loterie Romande.
Die im ersten Pressecommuniqué von der Loterie Romande enthaltene Polemik an die Adresse der Sport-Toto-Gesellschaft ist unbegründet. ILL, SEVA und STG werden sich anfangs nächster Woche gemeinsam zu den Folgen der Vertragskündigung äussern.
Kontakt:
Präsident ILL:
Regierungsrat Rolf Ritschard, Solothurn
Tel. +41 32 627 28 22, Fax +41 32 627 29 82
Präsident SEVA:
Peter Schmid, Münchenbuchsee
Tel. +41 31 869 11 80, Fax +41 31 869 55 08
Präsident STG:
Regierungsrat Jörg Schild, Basel
Tel. +41 61 267 71 71, Fax +41 61 267 61 30
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