ILL, SEVA und STG haben mit Genugtuung Kenntnis genommen vom Urteil des Schiedsgerichts vom 18.4.2001.
Basel (ots)
Das Urteil bestätigt den Standpunkt von ILL, SEVA und STG, wonach der seit 1969 geltende Vertrag für die Gesellschaft für das Schweizerische Zahlenlotto (GSZ) auch heute gültig und in Kraft ist. Der GSZ-Vertrag sieht den Betrieb des Zahlenlottos in der ganzen Schweiz auf einer einzigen, im Eigentum der STG stehenden Logistik-Plattform vor. Der gemeinschaftliche Betrieb besteht seit 1969, der online-Betrieb seit 1992.
Es ist die Loterie Romande, die mit ihrer Kündigung vom 1.5.2001 nun aus dieser seit über 30 Jahren bewährten Betriebsform ausbricht; von Zentralisierungstendenzen der STG kann keine Rede sein.
Die Schweiz wird damit weltweit zum ersten Land, bei dem eine national ausgebreitete Lotterie-Logistik im Nachhinein regional aufgespaltet wird.
Die Loterie Romande sagt mit ihrem Separatismus allen nationalen Spielen, auch den Sportwetten, den Kampf an und zerstört damit wichtige Bande gesamtschweizerischer Identität.
Das beiliegende Informationsblatt gibt Aufschluss über Hintergründe und weitere Zusammenhänge der Sezessionsbestrebungen der Loterie Romande, über das von der Loterie Romande vom Zaun gebrochene Schiedsgerichtsverfahren und über die voraussichtlichen Konsequenzen der Sezession für die künftige Ordnung des Lotteriewesens in der Schweiz.
Die Hintergrundinformationen sind abrufbar unter: http://www.newsaktuell.ch/d/story.htx?nr=100007099
Kontakt:
Präsident ILL: Regierungsrat Rolf Ritschard, Solothurn,
Tel. +41 32 627 28 22 / Fax +41 32 627 29 82
Präsident SEVA: Peter Schmid, Münchenbuchsee,
Tel. +41 31 869 11 80 / Fax +41 31 869 55 08
Präsident STG: Regierungsrat Jörg Schild, Basel,
Tel. +41 61 267 71 71 / Fax +41 61 267 61 30