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Eidg. Personalamt EPA

Bund prüft Einführung der Kinderbetreuung während der Schulferien

Bern (ots)

Der Arbeitgeber Bund legt Wert auf eine moderne,
familienfreundliche Personalpolitik. Die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie ist ihm ein wichtiges Anliegen. In seiner heutigen Antwort
auf die Motion von Franziska Teuscher (GB/BE) erklärt sich der
Bundesrat darum bereit, die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung auch
während der Schulferien zu prüfen.
Mit einer Motion wollte Nationalrätin Teuscher den Bundesrat
beauftragen, für die Kinder des Bundespersonals während eines Teils
der Schulferien ein Tagesbetreuungsangebot einzuführen. Dieses soll
eine empflindliche Lücke im bestehenden Betreuungsangebot schliessen.
Mit den Ferienangeboten für Kinder trage der Bund dazu bei, ganz
allgemein "kinder- und familienfreundliche Arbeitgeber" aufzuwerten,
und er gewinne selber in der Bevölkerung an Ansehen. Für den Bund
bestehe die Möglichkeit, nach dem Vorbild der "Swiss Re", unter den
öffentlichen Arbeitgebern eine Pionierrolle einzunehmen.
In seiner Antwort unterstreicht der Bundesrat, dass der
Arbeitgeber Bund Wert auf eine moderne, familienfreundliche
Personalpolitik lege. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei ein
wichtiges Anliegen. Das Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000,
welches auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten wird, halte fest, dass
die Arbeitgeber Arbeitsbedingungen zu schaffen hätten, die es dem
Personal erlaubten, seine Verantwortung in Familie und Gesellschaft
wahrzunehmen.
Bereits heute stelle der Bund zentral im Eidg. Personalamt ein
Angebot zur Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung
während der Arbeitszeit zur Verfügung. Dieses Angebot werde laufend
den neuen Entwicklungen angepasst. Verschiedene Departemente und
Aemter hätten eigene Angebote. Weiter werde die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie durch ein breites Angebot an flexiblen
Arbeitsformen erleichtert. Dem Bundespersonal stünden verschiedene
Arbeitszeitmenus zur Auswahl (z.B. Jahresarbeitszeit). Diese Auswahl
werde ergänzt durch verschiedene Formen der Teilzeitarbeit (inkl.
Jobsharing) und der Telearbeit.
Das Eidg. Personalamt ist daran, in einem Konzept aufzuzeigen, mit
welchen Massnahmen das Personal der Bundesverwaltung bei der
Vereinbarung der Erwerbs- und der Familienarbeit noch besser
unterstützt werden kann. Der Bundesrat erklärt sich daher bereit, im
Rahmen des Konzeptes die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung im Sinne
der Motionärin zu prüfen, und beantragt, die Motion in ein Postulat
umzuwandeln.

Kontakt:

Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt,
Tel. +41 31 322 62 27

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
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