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Die Überführung ins neue Lohnsystem ist geregelt

Bern (ots)

Mit Inkraftsetzung des Bundespersonalgesetzes (BPG)
für die Verwaltung auf den 1. Januar 2002 gilt auch das in der
Bundespersonalverordnung (BPV) umschriebene neue Lohnsystem. Die
berufliche Vorsorge wird aber bis zur Überführung der Angestellten
des Bundes in die PUBLICA noch nach den PKB-Statuten von 1994
durchgeführt. Deshalb hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung
die Lohnüberführungsverordnung verabschiedet. Sie regelt die
Überführung des altrechtlichen Lohnsystems in das neue Lohnsystem und
tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2002 werden der Lohn und die Zulagen zum Lohn
ausschliesslich nach der Bundespersonalverordnung vereinbart. Den
Veränderungen in der Lohnpolitik des Bundes stehen die Vorschriften
der PKB-Statuten von 1994 gegenüber, die bis zur Überführung des
Personals in die PUBLICA gegen Ende 2002 die berufliche Vorsorge des
Bundespersonals regeln.
Die Lohnüberführungsverordnung koordiniert die Begriffe des
beamtenrechtlichen Besoldungssystems mit jenen des neuen Lohnsystems
nach der BPV und schafft für die Einführung des neuen Lohnsystems
eine einheitliche Terminologie sowie Rechtssicherheit und erleichtert
die Handhabung des neuen Lohnsystems. Sie bestimmt, welcher Lohn und
welche Zulagen zum Lohn im geltenden Vorsorgesystem versichert werden
und legt zudem fest, welche beamtenrechtlichen Besoldungen und
Vergütungen unter neuen Bezeichnungen auch nach dem 1. Januar 2002
versichert bleiben. Der versicherte Lohn wird während der
Übergangsphase nicht verändert.
Die Personalverbände sind mit der Lohnüberführungsverordnung
einverstanden. Sie  gilt nur für das Personal, das der BPV
untersteht, und tritt auf den 1. Januar 2002 in Kraft. Anlässlich der
Aufhebung der PKB-Statuten und der Überführung der Angestellten in
die PUBLICA wird die vorliegende Verordnung, soweit sie
Versicherungsfragen regelt, aufgehoben.

Kontakt:

David Gerber,
Eidg. Personalamt,
Tel. +41 31 323 93 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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