Grundsätze für Kaderlöhne werden im kommenden Jahr verabschiedet
Bern (ots)
Das Vertrauen der Politik und der Öffentlichkeit in die Lohn- und Personalpolitik für die obersten Führungskräfte bundesnaher Unternehmungen und Institutionen soll erhöht und gefestigt werden. Entsprechende Grundsätze und Reportingstandards sind entworfen und heute vom Bundesrat zur Kenntnis genommen worden. Die vorgeschlagenen Instrumente sind das Ergebnis der Folgearbeiten zum Bericht über die Löhne und weiteren Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte vom 5. Juni 2001. Sie werden nach Konsultation der betroffenen Unternehmungen und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte bereinigt und dem Bundesrat im nächsten Jahr zum endgültigen Entscheid vorgelegt.
Die Löhne der obersten Führungskräfte bei verschiedenen bundesnahen Unternehmungen wie Post und SBB hatten im Frühjahr 2001 eine öffentliche und politische Diskussion ausgelöst. Der Bundesrat nahm in seinem Bericht vom 5. Juni dazu Stellung und vertrat darin die Auffassung, die Löhne der obersten Führungskräfte seien marktgerecht und den politischen Anliegen - insbesondere der Forderung nach mehr Transparenz - könne auch ohne Gesetzesänderungen Rechnung getragen werden. In den Bereichen Entschädigungen und Entlöhnung sowie bezüglich Boni und berufliche Vorsorge wurden Massnahmen in Aussicht gestellt.
Dieser Bericht wurde inzwischen von den drei interessierten parlamentarischen Gremien zur Kenntnis genommen. Die Finanzdelegation forderte den Bundesrat in der Folge auf, seine in Aussicht gestellten Massnahmen zu verschärfen. Der Bundesrat ist bereit, der Forderung der Finanzdelegation zu entsprechen. Er ist jedoch der Auffassung, dass den Anliegen mit einer erklärten Selbstverpflichtung der bundesnahen Unternehmungen und Institutionen Rechnung getragen werden könne. Diese standardisierten Absichtserklärungen würden sich auf die Einhaltung der Grundsätze des Bundesrats und der Reportingstandards beziehen, womit die Unternehmungen verpflichtet werden, die von ihnen maximal ausgerichteten Löhne, Boni und auch die dazugehörenden Pensionskassenregelungen offen zu legen.
Geltungsbereich erstreckt sich auf bundesnahe Unternehmungen
Die Variationsbreite an selbständigen, aber als bundesnah zu betrachtenden Unternehmungen, Anstalten, Instituten und Betrieben nimmt weiterhin zu, weshalb neu von «bundesnahen Unternehmungen» gesprochen wird. Nach heutigem Stand werden sich die Grundsätze und Reportingstandards an die folgenden Unternehmungen und Institutionen richten: Schweizerische Post, Schweizerische Bundesbahnen, RUAG AG, Skyguide AG, Schweizerische Nationalbank, Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, SRG SSR Idée Suisse, Swissmedic, ETH-Bereich und Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum. Für die Swisscom AG gelten nur die Reportingstandards, nicht jedoch die Grundsätze. Als börsenkotierte Aktiengesellschaft unterliegt sie ohnehin strengen börsenrechtlichen Bestimmungen.
Höhe der Löhne muss nachvollziehbar sein - und diese werden publiziert
In den allgemeinverbindlichen Grundsätzen wird unter anderem folgendes festgehalten: Bei der Festlegung der Vertragsbedingungen für ihre obersten Führungskräfte haben die bundesnahen Unternehmungen und Instututionen den politischen Erwartungen angemessen Aufmerksamkeit zu schenken und ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen. Die Unternehmungen haben die Grundlöhne und die Leistungen mit Lohn- und Pensionkassencharakter auf erklärbare, begründbare und nachvollziehbare Weise festzusetzen. Dem Verhältnis der höchsten Löhne zum gesamten Lohngefüge der Unternehmung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die höchsten Löhne sollen zum gesamten Lohngefüge in einer nachvollziehbaren, angemessenen Beziehung stehen. Auch allfällige Boni sind so zu vereinbaren und zu handhaben, dass ihre Verteilung, Höhe und jährliche Variabilität erklär- und nachvollziehbar ist. Auf eine Versicherung von Boni ist grundsätzlich zu verzichten. Und schliesslich hat von Anfang an ersichtlich zu sein, welche Leistungen für einen Austritt vorgesehen sind - insbesondre was die Lohnfortzahlung nach Freistellung oder die Abgangsentschädigung anbelangt.
Herzstück der vorgesehenen Massnahmen bildet die Berichterstattung (Reporting). Die Unternehmungen haben ihre Lohnpolitik in einem Lohnkonzept zu konkretisieren, aus dem hervorgeht, welches je Funktion die maximal auszurichtenden Löhne sind. Die Datenerhebung wird jährlich etwa im Mai durchgeführt. Die vollen Erhebungslisten werden der Finanzdelegation zur Verfügung gestellt. Ein Kurzbericht enthält einen Zusammenzug der Daten. Diesen Kurzbericht stellt das Eidg. Finanzdepartement nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat den parlamentarischen Kommissionen und den Medien zur Verfügung und schafft damit die von politischer Seite geforderte Transparenz.
Beschluss folgt später
Für den Staat ist es von grosser Bedeutung, marktgerechte Löhne zahlen zu können, um so qualifiziertes Personal zu erhalten. Da die bundesnahen Unternehmungen substanziell mit öffentlichen Mitteln ausgestattet sind oder sich in öffentlichem Mehrheitsbesitz befinden, erachtet es der Bundesrat aber als zwingend, die Lohnpolitik der Unternehmungen transparent zu machen. Er hat nun heute im Rahmen einer Aussprache vorerst von den Entwürfen der Grundsätze und Reportingstandards Kenntnis genommen und das Eidg. Finanzdepartement zusammen mit dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, dazu die Unternehmungen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zu konsultieren. Später wird der Bundesrat die Massnahmen definitiv beschliessen.
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