Mitsprache des Personals beim Bundesgericht
Bern (ots)
Jeder Arbeitgeber beim Bund, auch das Bundesgericht, ist für die Sozialpartnerschaft in seinem Bereich selber verantwortlich. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage von Nationalrat Jean-Claude Rennwald (SP/JU) fest.
Nationalrat Rennwald beanstandete in einer Einfachen Anfrage, das Bundesgericht habe beim Erlass seiner Personalverordnung mit den Personalverbänden keinen echten sozialen Dialog geführt; damit habe es als einziger Arbeitgeber beim Bund die im Bundespersonalgesetz (BPG) verankerte Sozialpartnerschaft nicht respektiert.
Das Bundesgericht rechtfertigt sein Vorgehen damit, die Personalverordnung für das Gerichtspersonal entspreche inhaltlich weitgehend der Bundespersonalverordnung, welche der Bundesrat nach umfassenden Verhandlungen für die Bundesverwaltung erlassen habe. Die Personalverordnung des Bundesgerichts weiche nur in gerichtsspezifischen technischen Belangen von der Bundespersonalverordnung ab, und über diese Abweichungen habe das Bundesgericht mit seiner Personaldelegation verhandelt.
In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage unterstreicht der Bundesrat die Kompetenzen und die Verantwortung der einzelnen Arbeitgeber beim Bund. Es sei Sache des Bundesgerichts, seinem Personal und dessen Organisationen die im BPG geregelten Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen. Der Bundesrat stellt dabei in Aussicht, er werde den parlamentarischen Oberaufsichtsorganen im Rahmen des Reporting die nötigen Kenndaten liefern.
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