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Angemessene Anpassung der beruflichen Vorsorge für die Ratsmitglieder

Bern (ots)

Gewisse finanzielle Nachteile, die das Mandat als
National- oder Ständerat im Bereich der beruflichen Vorsorge mit sich
bringt, sollen angemessen ausgeglichen werden. Der Bundesrat erachtet
einen solchen Ausgleich als gerechtfertigt, weil in den letzten
Jahren die zeitliche Beanspruchung der Ratsmitglieder stark gestiegen
ist. In seiner letzte Woche verabschiedeten Stellungnahme zu einer
Parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des
Nationalrates befürwortet der Bundesrat im weiteren die Ausrichtung
eines Taggeldersatzes während einer bestimmten Dauer, für den Fall,
dass ein Ratsmitglied an der Ausübung des Mandats wegen Krankheit,
Unfalls oder Mutterschaft verhindert sein sollte.
Ihre Parlamentarische Initiative betreffend die Vorsorgeregelung
für die Ratsmitglieder hatte die Staatspolitische Kommission des
Nationalrates am 25. April 2002 in der Form eines ausgearbeiteten
Entwurfes eingereicht. Darin beantragte sie unter anderem die
Erhöhung des Beitrages an die berufliche Vorsorge, die Ausrichtung
eines Taggeldersatzes bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sowie
die Ausrichtung von Leistungen bei Invalidität oder Tod eines
Ratsmitgliedes
Bezüglich Leistungen bei Invalidität empfiehlt der Bundesrat,
diese Leistungen nur jenen Ratsmitgliedern zukommen zu lassen, die
keine berufliche Vorsorge haben. Leistungen an Ratsmitglieder, die
während einer amtlichen Mission im Ausland verunfallen oder
erkranken, sollen nur subsidiär ausgerichtet werden, dann also, wenn
die persönliche Unfall- und Krankenversicherung die Kosten nicht zu
decken vermag.
Eine Betreuungszulage für Ratsmitglieder mit Kindern lehnt 
der Bundesrat ab.

Kontakt:

David Gerber, Eidg. Personalamt
Tel. +41/31/323 93 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation,
CH-3003 Bern
Tel.+41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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