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Dritter Jahresbericht: Sozialplan der allgemeinen Bundesverwaltung

Bern (ots)

(Originaltitel: Sozialplan der allgemeinen Bundesverwaltung: 
Bundesrat genehmigt dritten Jahresbericht)
Im Jahr 2001 hat der Bund rund 58 Mio. Franken für
Massnahmen aufgewendet, die im Sozialplan der allgemeinen
Bundesverwaltung vorgesehen sind. Dies geht aus dem dritten
Jahresbericht über den Vollzug des Sozialplans vom 1. Juli 1998
hervor, den der Bundesrat heute genehmigt hat.
Die allgemeine Bundesverwaltung hat für die im Sozialplan vom 1.
Juli 1998 vorgesehenen Massnahmen im Jahr 2001 rund 58 Mio. Franken
aufgewendet (2000: 68 Mio. Franken). Davon wurden rund 57 Mio.
Franken für die vorzeitige Pensionierung von 273 Personen eingesetzt
(2000: 67 Mio. Franken, 394 Personen). Entlassungen waren bei neun
Personen unabwendbar (2000: 3 Personen). Die restlichen Ausgaben
betreffen Arbeitsvermittlungsprogramme und Outplacement, Umzugs- oder
Reisekosten sowie Abgangsentschädigungen.
Seit dem 1. Januar 2002 ist ein neuer Sozialplan für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung gültig. Er
orientiert sich inhaltlich am alten Sozialplan vom 1. Juli 1998. Der
Bundesrat wird wie bisher jährlich mit einem Bericht über den Vollzug
des Sozialplans informiert.

Kontakt:

Marcus Maurer
Eidg. Personalamt
Tel. +41/31/324'82'44

Corinne Raschlé
Eidg. Personalamt
Tel. +41/31/322'62'30

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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