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Geldwäschereigesetz: Zurück zum ordnungsgemässen Gesetzesvollzug

Bern (ots)

Der Bundesrat ist sich gewisser Vollzugsprobleme bei
der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes (GwG) bewusst. Er misst der
Behebung der auch im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates vom 29. Juni 2001 namhaft gemachten Mängel hohe
Bedeutung bei und wird alles daran setzen, so rasch wie möglich einen
ordnungsgemässen Gesetzesvollzug sicher zu stellen. Dies bekräftigte
die Landesregierung an ihrer heutigen Sitzung bei der Behandlung von
drei parlamentarischen Vorstössen.
Besorgt gezeigt über die Vollzugsprobleme hatten sich die
Sozialdemokratische Fraktion in einer Interpellation sowie die
Nationalräte Christian Grobet (PdA/GE) und Jean Spielmann (PdA/GE) in
je einer Motion. Der Bundesrat zeigte sich bereit, Grobets Motion
teilweise und diejenige Spielmanns vollumfänglich entgegenzunehmen.
Die Behauptung Spielmanns, der Bundesrat füge sich dem Willen der
Finanzkreise, wies die Landesregierung dabei in aller Form zurück. Im
weiteren hielt sie fest, sie schenke diesem wichtigen Dossier
vollumfänglich die Beachtung, die ihm gebühre.

Kontakt:

Peter Siegenthaler, Eidg. Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 322 60 05

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
e-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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