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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Budgetweisungen 2003 verabschiedet (überarbeitet)

Bern (ots)

Hinweis: Der Lead wurde gegenüber einer früher veröffentlichten
Version überarbeitet
Die Budgetweisungen für das nächste Jahr sind heute
vom Bundesrat verabschiedet worden. Sie sind auf die Vorgaben der
Schuldenbremse abgestimmt, die der Bundesrat mit dem Voranschlag 2003
einführen wird. Mit den Budgetweiseungen 2003 beauftragt die
Landesregierung die Departemente und die Bundeskanzlei, gegenüber dem
Finanzplan, Ausgabenkürzungen von 910 (2003) beziehungsweise von je
870 Millionen (2004 und 2005) zu definieren und mit den
Budgeteingaben zu melden. Das jährliche Ausgabenwachstum liegt
2002-2006 immer noch bei 3%. Für einen schuldenbremsekonformen
Voranschlag und Finanzplan ist es zudem unabdingbar, dass neben der
Unterschreitung der bisherigen Ausgabenplafonds dem Bund die Anteile
am AHV-und IV-Mehrwertsteuer-Prozent belassen werden. Ist dies nicht
der Fall, droht ein Sparprogramm.
Nach dem negativen Rechnungsabschluss 2001 und der konjunkturellen
Abkühlung können die bisherigen Finanzplanzahlen nur beschränkt als
Grundlage für die Budgetierung verwendet werden. Zum einen zeichnen
sich Mindereinnahmen ab, die sich nur teilweise mit dem unterstellten
Wirtschaftsszenario erklären lassen. Zum andern wurden Mehrausgaben
beschlossen, welchen bei der Aufstellung des Finanzplanes im letzten
Jahr noch nicht Rechnung getragen werden konnte. Fügt man noch die
möglichen, in der politischen Warteschlange sich befindenden
Mehrausgaben und Mindereinnahmen hinzu, kommt es zu einer
dramatischen Verschlechterung der Bundesfinanzen.
Die Schuldenbremse erfordert zwingend eine strukturell
ausgeglichene Rechnung. Damit dem Parlament im Herbst ein
schuldenbremsekonformer Voranschlag und Finanzplan vorgelegt werden
kann, verpflichtete der Bundesrat die Departemente und die
Bundeskanzlei zu einer rigorosen Budgetierung mit einschneidenden
Ausgabenkürzungen.
Festhalten am AHV- und IV-Bundesanteil
Insgesamt müssen in den nächsten Jahren 910 Millionen (2003) und
je 870 Millionen (2004 und 2005) eingespart werden. Für 2006 dürfen
die Zahlen des Jahres 2005 maximal mit der unterstellten Teuerung von
1,5 Prozent fortgeschrieben werden. Die Landesregierung beauftragte
das Eidg. Finanzdepartement, in Zusammenarbeit mit den anderen
Departementen und der Bundeskanzlei verschiedene Umsetzungskonzepte
für einen schuldenbremsekonformen Voranschlag und Finanzplan
auszuarbeiten.
Fest steht, dass der Weg zu einem ausgeglichenen Bundeshaushalt in
den nächsten Jahren schwierig und dornenvoll wird, wenn der
Bundesanteil am bestehenden Mehrwertsteuerprozent für die AHV sowie
am geplanten Mehrwertsteuerprozent für die IV nicht beibehalten
werden kann. Der Bundesrat hält darum an diesen Anteilen fest. Vor
den Sommerferien wird er gestützt auf die Ergebnisse der
Budgeteingaben das weitere Vorgehen für die Budget- und
Finanzplanbereinigung beschliessen.
Der Rahmen des Voranschlags
Der Rahmen des Voranschlags wird bestimmt durch die Einnahmen
(Steuererhöhungen brauchen Volksentscheide), durch die
Wirtschaftsdaten (Konjunktur) und durch die Vorgabe der
Schuldenbremse, wonach die Ausgaben die konjunkturbereinigten
Einnahmen nicht übersteigen dürfen. Das im gültigen Finanzplan für
2003 statt eines erforderlichen Überschusses von 100 Mio vorgesehene
Defizit von 632 Mio verschärft sich durch die nötige Korrektur der
Einnahmenschätzung (u.a. Stempelabgaben, Mineralölsteuern) um 500
Mio, sowie durch seit der Finanzplanung beschlossenen Mehrausgaben
von fast 100 Mio (ohne angemeldete Begehren von mehreren hundert
Mio). Das gibt für 2003 einen Korrekturbedarf von 1,3 Milliarden.
Falls der Bundesanteil am Mehrwertsteuerprozent für die Finanzierung
der demographiebedingten Mehrausgaben  der AHV belassen wird, beträgt
der Korrekturbedarf noch rund 900 Mio. Dieser wird nach einem
Verteilschlüssel auf die Departemente und auf die Bundeskanzlei
umgelegt, wobei dieser Schlüssel sowohl dem Ausgabenvolumen der
Departemente als auch dem Anteil an gebundenen Ausgaben  Rechnung
trägt. Es ist an den Departementen, die Prioritäten so zu setzen,
dass die Vorgaben eingehalten werden. Globale departementsweise
Vergleiche zum Vorjahr geben keinen Aufschluss über die
«Opfersymmetrie», weil Departements-Schwerpunkte von Jahr zu Jahr
variieren können (z.B. Asylbereich, Swissair).
Dieselben Überlegungen ergeben für das Jahr 2004 einen
Korrekturbedarf in ähnlicher Höhe. Obschon der Finanzplan für das
Jahr 2005 sich aus heutiger Sicht auf den ersten Blick in einem
günstigeren Licht präsentiert, werden die Departemente angehalten,
auch hier tiefere Ausgaben einzugeben als im bestehenden Finanzplan
vorgesehen. Der Bundesrat will sich auf diese Weise
Handlungsspielräume für die im politischen Raum stehenden Begehren
schaffen. Auch nach den verordneten Korrekturen am geltenden
Finanzplan wird das durchschnittliche jährliche Ausgabenwachstum in
der Periode 2002-2006 immer noch 3,0% betragen. Von einem generellen
Leistungsabbau kann damit nicht die Rede sein.
Zusammen mit der Botschaft zur Staatsrechnung 2001 wird der
Bundesrat dem Parlament einen Zusatzbericht vorlegen, der die
strukturelle Überlastung der Bundeshaushalts zum Gegenstand haben
wird.
(Tabelle «Wirtschaftliche Eckwerte» siehe http://www.efd.admin.ch)

Kontakt:

Peter Saurer
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'09

Andreas Pfammatter
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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