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EFV: Veröffentlichung des Jahresberichts 2003 der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei

Bern (ots)

26. Mär 2004 (EFV) Die Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei hat heute ihren Jahresbericht 
herausgegeben und Rechenschaft über ihre Tätigkeit während des 
vergangenen Jahres abgelegt. Der Bericht vermittelt einen Überblick 
über die während des Jahres 2003 gefällten Grundsatzentscheide, über 
die neue Verordnung der Kontrollstelle über die Pflichten der ihr 
direkt unterstellten Finanzintermediäre, über Teilaspekte aus der 
Tätigkeit der Kontrollstelle sowie über die Zusammenarbeit mit 
nationalen und internationalen Behörden und Gremien. Den Abschluss 
der Berichterstattung bilden statistische Daten der Kontrollstelle 
und der SRO.
Ein wesentlicher Teil des Jahresberichtes ist den im Jahr 2003 
geklärten Unterstellungs- und Auslegungsfragen gewidmet. Das 
Geldwäschereigesetz ist ein Rahmengesetz, welches lediglich 
Grundprinzipien aufstellt, die anschliessend genauer definiert 
werden müssen. Dies führte seit Beginn der Tätigkeit der 
Kontrollstelle zu vielen offenen Fragen und öffentlich ausgetragenen 
Kontroversen betreffend den Nichtbankensektor. Die im Jahr 2003 
gefällten Entscheide legen den Grundstein für eine umfassende 
Definition des Unterstellungsbereichs und der 
Marktaufsichtstätigkeit der Kontrollstelle. Dina Balleyguier, 
Leiterin der Kontrollstelle, hob dazu hervor, "man könne davon 
ausgehen, diese umfassende Praxis werde von den Betroffenen gut 
akzeptiert, denn bislang wurde lediglich ein einziger 
Unterstellungsentscheid vor den Rekursinstanzen angefochten".
Das Geldwäschereigesetz ermächtigt die Kontrollstelle in ihrem 
Zuständigkeitsbereich die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen 
Bestimmungen zu erlassen. Für die der Kontrollstelle direkt 
unterstellten Finanzintermediäre sind die im Geldwäschereigesetz 
stipulierten Sorgfaltspflichten in der Verordnung der Kontrollstelle 
über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre 
definiert. Diese Verordnung wurde im Jahr 2003 total revidiert. Mit 
der am 01. Januar 2004 in Kraft getretenen neuen Verordnung, welche 
für die betroffenen Finanzintermediäre einige Änderungen bezüglich 
der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten mit sich bringt, ist ein 
risikoorientiertes Instrument geschaffen worden, welches "auf die 
Situation der unterschiedlichen Finanzintermediäre angepasst und mit 
der Regulierung im Bankenbereich vergleichbar ist", wie Philippe 
Fleury, der für die Revision der Verordnung verantwortliche 
Sektionsleiter, erklärte.
Auskunft für Medienschaffende:
Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, 
Tel. 031 322 68 50
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efv.admin.ch

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