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Verbesserungen im öffentlichen Beschaffungswesen

Bern (ots)

Der Bundesrat nimmt die Anregungen der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zum
öffentlichen Beschaffungswesen entgegen und will die notwendigen
Verbesserung veranlassen. Ein Teil der Massnahmen ist bereits
eingeleitet.
Die GPK-N hatte den Bundesrat am 5. Februar 2002 über die
Ergebnisse ihrer Studie zum öffentlichen Beschaffungswesen informiert
und dabei in zwei wesentlichen Bereichen konkrete Verbesserungen
empfohlen: bei den statistischen Grundlagen im Bereich des
öffentlichen Beschaffungswesens und bei der Vergabepraxis in der
Bundesverwaltung.
Der Bundesrat hält in seiner heute verabschiedeten Antwort fest,
es treffe zu, dass bisher nicht systematisch Daten und Kennzahlen zum
öffentlichen Beschaffungswesen erhoben würden. Mit solchen Daten wäre
es möglich, Entwicklung und Umsetzung des Beschaffungswesens sowie
die Auswirkungen des Beschaffungsrechts differenziert und verlässlich
zu beurteilen. Erste Massnahmen zur Verbesserungen seien auf der
Ebene des Bundes bereits eingeleitet worden, doch seien die
Statistiken nicht in ein kohärentes Konzept eingebettet. Der
Bundesrat schliesst sich deshalb der Empfehlung an, dass ein
kohärentes Statistikkonzept für den Bereich des öffentlichen
Beschaffungswesens zu erarbeiten ist.
Zum zweiten Bereich äusserte die GPK-N die Vermutung, dass das
Beschaffungsrecht des Bundes - vor allem im Bereich der Vergabe von
Dienstleistungen - nicht immer mit der notwendigen Sorgfalt und
Umsicht angewandt würde. Der Bundesrat hält dazu fest, dass ohne
Zweifel die Kenntnisse des Beschaffungsrechts bei den zentralen
Beschaffungsstellen stärker entwickelt seien als bei Ämtern, die
Dienstleistungsaufträge in der Regel dezentral vergeben. Auch bestehe
gerade im Bereich der Vergabe von Dienstleistungen Handlungsbedarf.
Deswegen haben das Eidgenössische Finanzdepartement und die
Beschaffungskommission des Bundes (BKB) bereits zuvor Massnahmen
eingeleitet, die zu einer Verbesserung in diesem Bereich führen
sollen.
Der Bundesrat will generell die von der GPK-N aufgeworfene Kritik
analysieren und allfällig weitere Massnahmen zur Verbesserung
einleiten. Die Kenntnis der von der Kommission in Auftrag gegebenen
Studie zum öffentlichen Beschaffungswesen würde diese Arbeit
erleichtern. Der Bundesrat bekundet deshalb sein Interesse, vom
Inhalt des Berichts vollumfänglich in Kenntnis gesetzt zu werden.

Kontakt:

Bettina Hahnloser/Gregor Saladin
Informationsdienst BBL
Tel. +41/31/325'50'03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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