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Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)

Krankenversicherung: EU-/EFTA-Prämien

Bern (ots)

Am 1. Juni 2002 sind die bilateralen Abkommen mit der
EU und der EFTA in Kraft getreten, die sich auch auf die soziale
Krankenversicherung auswirken. Die Krankenversicherer haben beim
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die
Krankenversicherungsprämien für die EU- und EFTA-Versicherten
eingegeben. Die vorgesehenen Prämien variieren stark. Da noch keine
Erfahrungszahlen vorliegen, gestaltet sich die erstmalige Berechnung
der Prämien erwartungsgemäss schwierig. Die Krankenversicherer, deren
Prämien innerhalb des vom BSV festgelegten Rahmens liegen, können sie
bis Ende 2003 anwenden. In den Fällen, wo Prämien ausserhalb des
Rahmens liegen, sind die Versicherer aufgefordert worden, auf Januar
2003 neue Prämien einzureichen. Vorderhand gelten aber auch die vom
BSV beanstandeten Prämien.
Am 1. Juni 2002 sind die bilateralen Abkommen mit der EU und der
EFTA in Kraft getreten. Neu ist, dass GrenzgängerInnen und Personen,
die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen und eine schweizerische Rente
beziehen sowie ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen in der
Schweiz krankenversicherungspflichtig sind. Insgesamt führen 33
Schweizer Krankenversicherer die Versicherung für Personen durch, die
in einem EU-/EFTA-Staat wohnen. Die Mehrheit der Versicherer ist
aufgrund ihres Bestandes von mehr als 100'000 Versicherten dazu
verpflichtet. Eine Minderheit von Versicherern bietet die
Versicherung in der EU bzw. EFTA freiwillig an. Sie haben für jeden
Staat eine eigene Prämie zu berechnen, die auf den jeweiligen Kosten
basiert. Wenn diese Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen
Verhältnissen leben, gewährt ihnen die Schweiz Prämienverbilligungen.
Das BSV hat die von den Krankenversicherern eingegebenen
EU-/EFTA-Prämien überprüft. Sie weichen stark voneinander ab. Die
erstmalige Berechnung dieser Prämien ist schwierig, da von den neuen
Versichertenbeständen keine Erfahrungszahlen, insbesondere in Bezug
auf die zu erwartenden Kosten, vorliegen. Wichtiger Anhaltspunkt sind
jedoch die von der zuständigen Verwaltungskommission der EU jährlich
festgelegten Pauschalkosten pro Mitgliedstaat und Versicherten, die
den Krankenversicherern periodisch in Rechnung gestellt werden.
Weiter sind bei der Prämienfestlegung zu berücksichtigen: Bildung von
Rückstellungen und Reserven, Abgaben für den Risikoausgleich für
GrenzgängerInnen sowie ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen
und Beiträge an die Verwaltungskosten. Gestützt auf diese Faktoren
hat das BSV einen Rahmen festgelegt, innerhalb dessen sich die
EU-/EFTA-Prämien bewegen sollten.
Gestützt auf eine Übergangsbestimmung dürfen die Versicherer die
Prämien bis Ende des ersten Kalenderjahres nach dem Inkrafttreten der
Abkommen anwenden (also bis Ende 2003), auch wenn der Entscheid des
BSV über die Genehmigung noch aussteht. Da keine Erfahrungszahlen
verfügbar sind, hat das BSV vorerst auf eine formelle Genehmigung der
Prämien verzichtet. Krankenversicherer, die dem BSV Prämien
eingereicht haben, die innerhalb des Rahmens liegen, können ihre
Prämien bis Ende 2003 anwenden. Mit den anderen Krankenversicherern,
bei welchen die Prämien für gewisse Staaten ausserhalb des Rahmens
liegen, hat das BSV intensive Verhandlungen geführt. Aber nicht alle
waren bereit, ihre Prämien nach unten oder nach oben zu korrigieren.
Das BSV hat sie aufgefordert, auf Januar 2003 neue Prämien
einzureichen, die innerhalb des festgelegten Rahmens liegen.
In der Schweiz krankenversicherte Personen, auch Schweizerinnen
und Schweizer, sollten bei einem Ferienaufenthalt in der EU bzw. EFTA
neu das Formular E 111 bei sich haben, damit sie im Notfall
problemlos Leistungsaushilfe beanspruchen können und mit möglichst
wenig administrativem Aufwand beim Arzt oder im Spital behandelt
werden. Das Formular E 111 ist beim Krankenversicherer zu beziehen.

Kontakt:

Bundesamt für Sozialversicherung
Informationsdienst

Daniel Wiedmer
Leiter Bereich Versicherer und Aufsicht
Kranken- und Unfallversicherung
Tel. +41/31/324'07'37

Beilage:
Prämienübersicht mit Verzeichnis der Krankenversicherer

(Stand Juli 2002. Fett markierte Krankenversicherer: vom BSV zur
Eingabe einer neuen Prämie aufgefordert; Prämie vorläufig anwendbar.)

Medienmitteilungen des BSV sowie Informationen finden Sie im Internet
unter www.bsv.admin.ch

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