Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
Patientenverfügung - das Schweizerische Rote Kreuz erweitert sein Angebot
Bern (ots)
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) bietet neue Dienstleistungen beim Erstellen und Hinterlegen der Patientenverfügung SRK an. Neu kann das aktualisierte Formular auf der Website www.patientenverfuegung-srk.ch heruntergeladen werden. Eine umfassende Beratung ergänzt dieses neue Angebot. Die Patientenverfügung kann zudem beim SRK hinterlegt werden, wo sie jederzeit zugänglich ist.
Die Patientenverfügung SRK definiert, welche medizinische Behandlung jemand erhalten will oder nicht, wenn er oder sie sich nicht mehr selber dazu äussern kann - zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. Die Patientenverfügung SRK auf der neuen Website www.patientenverfuegung-srk.ch umfasst aber auch persönliche Werthaltungen und Angaben über die Vertrauensperson. Damit die Ärzteschaft die Patientenverfügung anwenden kann, darf diese keine Widersprüche oder unmöglichen Forderungen enthalten. Die aktualisierte Patientenverfügung SRK entspricht diesen Kriterien. Sie ist sehr detailliert und dadurch besonders effizient.
Mit oder ohne Beratung
Die Erarbeitung der Patientenverfügung erfordert Entscheide, bei denen man sich idealerweise beraten lässt. Dazu hat das SRK in den letzten Jahren in der Deutschschweiz ein Netz von Beraterinnen und Beratern geschaffen. Dieses soll nach und nach auf die gesamte Schweiz ausgedehnt werden. Im Gespräch mit einer Beratungsperson erhält man Antworten auf medizinische und medizin-ethische Fragen, kann seine eigenen Bedürfnisse im Zusammenhang mit Leben und Sterben ausdrücken und so seine Entscheidungen treffen. Anschliessend verfasst die Beratungsperson die Patientenverfügung gemäss den formulierten Wünschen.
Denjenigen, die ihre Patientenverfügung lieber ohne Beratung verfassen möchten, bietet das SRK ein Formular auf Deutsch, Französisch und Italienisch zum Herunterladen an. Dabei stehen eine Wegleitung und ein Glossar zur Verfügung.
In guten Händen
Die Patientenverfügung SRK ist nur dann wirksam, wenn sie im Bedarfsfall zugänglich ist. Deshalb hat das SRK eine rund um die Uhr erreichbare nationale Hinterlegungsstelle eingerichtet. Vor der Registrierung der Patientenverfügung SRK wird ihr Inhalt überprüft. Anschliessend erhält der Inhaber, die Inhaberin eine Karte mit einer Telefonnummer für die Ärzteteams. Ausserdem lädt die Hinterlegungsstelle die Inhaberinnen und Inhaber regelmässig ein, ihre Patientenverfügung zu aktualisieren. So können diese überprüfen, ob der Inhalt immer noch ihrem Willen und den aktuellen Lebensumständen entspricht.
Über die zentrale Nummer 0800 99 88 44 erhalten Interessierte Antwort auf alle einfachen administrativen Fragen und Terminanfragen. Die verschiedenen Leistungen rund um die Patientenverfügung SRK werden zu erschwinglichen Preisen angeboten. Je nach Budget des Antragstellers können soziale Rabatte gewährt werden.
Dreisprachige Website www.patientenverfuegung-srk.ch www.directives-anticipees.ch www.direttive-anticipate.ch
Kontakt:
Osman Besic, Schweizerisches Rotes Kreuz, Departement Gesundheit und
Integration, Leiter Abteilung Gesundheit und Diversität
031 960 75 23 / 079 277 84 85, osman.besic@redcross.ch