Fasnächtler - Achtung Brandgefahr!
Bern, (ots)
BfB. Fasnacht bedeutet Jubel, Trubel, Heiterkeit: Einmal die Sorgen des Alltags vergessen, die Narrenzeit unbeschwert geniessen. Die Fasnachtszeit ist aber nicht ungefährlich! Viele Dekorationen, der oft sorglose Umgang mit Raucherwaren, Kerzen und Feuerwerk bergen eine bedeutende Brandgefahr. Kostüme sind oft leicht brennbar - die Träger sind sich der Gefahr nicht bewusst und wiegen sich in falscher Sicherheit. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB ruft Wirte und Fasnächtler auf, zur Brandsicherheit beizutragen.
Jedes Jahr verursachen Fasnächtler Brandschäden und ziehen sich teilweise schwere Verbrennungen zu. Die Beratungsstelle für Brandverhütung ermahnt deshalb zur Besonnenheit im Umgang mit offenem Feuer und Feuerwerk.
Lokale vorbereiten
Brandverhütung beginnt bereits mit den Vorbereitungen. Leichtbrennbare Dekorationsmaterialien wie Stroh, ungeschältes Schilf, Tannenreisig und dergleichen dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht verwendet werden. Ebenso sind Materialien, die im Brandfall giftige Gase entwickeln oder brennend abtropfen, nicht zulässig. Papier für Dekorationen wie Girlanden, Luftschlangen, Lampenverkleidungen und Wandbeläge ist durch ein geeignetes flammenhemmendes Mittel zu behandeln.
Fluchtwege freihalten
Während der Fasnachtszeit sind die Festsäle meist stark belegt. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Fluchtwege und Ausgänge klar gekennzeichnet sind und nicht durch Dekorationen verdeckt werden. Fluchtwege müssen das schnelle Verlassen des Gebäudes jederzeit gewährleisten. Sie dürfen niemals durch Gegenstände verstellt oder gar verschlossen werden. Sicherheitsbeleuchtungen sind auf deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Fasnachtskostüme imprägnieren
Bei Fasnachtskostümen, Masken und Perücken ist Phantasie gefragt. Es gilt aber zu bedenken, dass fast alle Textilien brennbar sind und bereits durch eine Zigarette, Kerze oder Funken in Brand geraten können. Besonders leicht entflammbar sind in der Regel leichte und luftige Gewebe aus Naturfasern oder synthetischen Materialien. Tüll- und Nylonstoffe schmelzen beim Abbrennen und verursachen dabei oft schwerste Hautverbrennungen. Leichtbrennbare Fasnachtskostüme sind mit einem geeigneten flammenhemmenden Mittel zu imprägnieren. Die Behandlung ist nach dem Waschen zu wiederholen. Wiegen Sie sich nicht in falscher Sicherheit und erkundigen sich vor dem Tragen eines Kostüms bezüglich der Brennbarkeit.
Junge Fasnächtler
Auch in der Fasnachtszeit sind Kinder begeistert vom Feuerwerk. Begeisterung allein ist aber gefährlich. Durch Verbote lässt sich die Gefahr erfahrungsgemäss nicht bannen. Vielmehr müssen Kinder durch Eltern und Erzieher über den Umgang mit Feuer und Feuerwerk aufgeklärt werden. Die Gefahr des Feuers muss verstanden und erlebt werden.
Merkblätter und Ausleihdienst
Die Beratungsstelle für Brandverhütung stellt Merkblätter wie "Brandgefahren im Restaurant", "Verhalten im Brandfall" und "Umgang mit Feuerwerk" gratis zur Verfügung. Ausserdem besteht ein Ausleihdienst für Videos. Für allfällige weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (BfB, Postfach 8576, 3001 Bern, Tel. 031/320 22 20, Fax 031/320 22 99, E-mail: mail@bfb-cipi.ch, Internet: www.bfb-cipi.ch).
PS:Als vorbeugende Massnahme empfiehlt die BfB, stets eine Löschdecke in Griffnähe zu haben. Diese kann bei der Geschäftsstelle bestellt werden. - Grösse 1,0 m x 1,0 m (Preis Fr. 26.-- inkl. Porto). - Grösse 1,25 m x 1,80 m (Preis Fr. 34.-- inkl. Porto).
Brennbarkeit von Stoffen
Die Brennbarkeit von Stoffen kann gemäss nachstehendem Vorgehen grob abgeschätzt werden: - Kleine Probe des Materials (Streifen) an einem brandsicheren Ort aufhängen und während 15 Sekunden am untern Rand mit einem Streichholz beflammen. - Brennt die Probe nach dem Entfernen der Flamme weiter und vollständig ab, handelt es sich um einen leicht brennbaren Stoff. Dieser ist mit einem flammenhemmenden Mittel zu imprägnieren. Bei Farbwarenläden oder Drogerien sind feuerhemmende Mittel erhältlich.
Rückfragen:
BfB Beratungsstelle für Brandverhütung Postfach 8576, 3001 Bern, Tel. 031/320 22 20, Fax 031/320 22 99, E-mail: mail@bfb-cipi.ch, Internet: www.bfb-cipi.ch. [ 017 ]