Grillieren: Vorsicht vor Explosionen
Bern (ots)
Die warme Jahreszeit lädt wieder zum Grillieren ein. Viele Leute sind sich der Gefahren nicht bewusst. Bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten beim Umgang mit Grilliergeräten führen immer wieder zu schweren Verbrennungen, Bränden oder Explosionen. Beispiel: Kürzlich wurde gemäss einer Pressemitteilung ein Stöckli im Kanton Bern infolge einer Gasexplosion vollständig zerstört. Zur Explosion kam es anlässlich von Manipulationen an einem Gasrechaud. Ein älterer Hausbewohner wurde schwer verletzt und musste hospitalisiert werden.
Was ein Grillfest im Familien- oder Freundeskreis werden soll, endet gelegentlich fatal. Lassen Sie sich jedoch die Freude nicht durch einen gefährlichen Zwischenfall verderben. Unterschätzen Sie die Brand- und Explosionsgefahr und deren Folgen nicht. Die Gefahren werden deutlich, wenn man an die hohen auftretenden Temperaturen denkt: Gasflamme 800o C oder Holzkohle 500o C.
Für ungetrübte Freuden beim Grillieren gibt die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB folgende Empfehlungen ab:
- Das Grillgerät muss standfest und auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage aufgestellt werden.
- Zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten und Holzfassaden ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1m einzuhalten.
- Kinder müssen im Umgang mit Feuer instruiert und überwacht werden; dies gilt auch anlässlich von Grillparties.
Gasgrill
- Befolgen Sie unbedingt vor Inbetriebsetzung Ihres Gasgrill-Geräts die Sicherheitsvorschriften des Herstellers.
- Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr! Gas sammelt sich in Vertiefungen am Boden an.
- Verwenden Sie deshalb den Gasgrill nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen über dem Erdreich (niemals in Kellerräumen).
- Bei Gasgeruch: * nicht rauchen, kein Feuer machen; * keine elektrischen Schalter oder Klingel betätigen; * Hähne der Flasche und Verbrauchsapparate schliessen; * Räume gründlich lüften; * undichte oder defekte Gasgrill-Geräte durch den Fachhändler reparieren lassen.
Holzkohlegrill
- Beim Umgang mit Anzündflüssigkeit ist grösste Vorsicht geboten. Diese darf wegen Explosionsgefahr nach einem missglückten ersten Anzündversuch niemals nachgegossen werden. Vorzugsweise verwenden Sie zum Anzünden von Holzkohle ein Anzündkamin. Dieses rohrförmige Gerät funktioniert ohne Anzündflüssigkeit und wird vom Fachhandel für weniger als Fr. 40.-- angeboten.
- Asche kann mehr als einen ganzen Tag nachglühen! Deshalb ist sie in einem nicht brennbaren Behälter aufzubewahren, mit Wasser zu löschen oder im Grillgerät ausserhalb des Gebäudes zu belassen.
- Bei Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz: Alarmieren - Retten - Löschen (Feuerwehr Tel. Nr. 118)
Die Beratungsstelle für Brandverhütung wünscht viel Freude beim Grillieren und stellt Ihnen gerne den neuen Flyer "Brandgefahr Nr. 1: Der Grill" oder die Haushaltbroschüre zur Verfügung.
Bestellungen und weitere Auskünfte bei: BfB, Postfach 8576, 3001 Bern Tel.: +41 (0)31 320 22 20 Fax: +41 (0)31 320 22 99 E-mail: mail@bfb-cipi.ch Internet: www.bfb-cipi.ch [ 003 ]