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BfB - Feuerwerkskörper: Brandgefahr wegen Hitzewelle

Bern (ots)

1. August-Feuerwerkskörper nicht vorzeitig abbrennen!
Feuerwerkskörper sind für den 1. August vorgesehen
und sollten - vor allem angesichts der jetzt herrschenden Hitzewelle
- nicht vorher abgebrannt werden. Die Beratungsstelle für
Brandverhütung BfB weist darauf hin, dass wegen der derzeitigen
Trockenheit akute Flur- und Waldbrandgefahr besteht.
Wenn es weiterhin so trocken bleibt, sind regionale und kommunale
Verbote für Feuerwerke am 1. August - wie bereits im heissen Sommer
2003 - nicht auszuschliessen.
"Helft Brände verhüten" ist Motto und Kernauftrag der
Beratungsstelle für Brandverhütung BfB. Die gesamtschweizerisch
tätige Beratungsstelle mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung
Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen
Versicherungsverband (SVV) getragen. Mit Kampagnen und
Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit
sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers mit dem Ziel,
Brände zu verhüten.

Kontakt:

Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel. +41/41/727'76'77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch
Internet: http://www.bfb-cipi.ch

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