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Gefahrloses Böllern am 1. August - Feuerwerkskörper: Tipps zur Unfall- und Brandverhütung

Bern (ots)

Der 1. August naht und Feuerwerkskörper aller Art
werden bald wieder den Abendhimmel erhellen. Die Beratungsstelle für
Brandverhütung BfB, die Schweizerische Beratungsstelle für
Unfallverhütung bfu und die Schweizerische Koordinationsstelle
Feuerwerk SKF mahnen dieses Jahr auf Grund der anhaltenden
Trockenheit zur besonderen Vorsicht und geben Tipps für einen
sicheren und unfallfreien 1. August.
1. Beachten Sie die kantonalen und kommunalen Auflagen für das
   Entfachen von Feuern oder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in  
   der Region (Einzelne Kantone haben bereits ein entsprechendes 
   Verbot erlassen).
2. Feuerwerkskörper nur in ausreichender Distanz zu Wäldern,
   Getreidefeldern und Gebäuden abbrennen.
3. Lassen Sie sich beim Einkauf die Handhabung erklären und studieren
   Sie vor dem Abfeuern die Gebrauchsanleitung.
4. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände. Beaufsichtigen Sie kleine
   Kinder während des Abfeuerns.
5. Raketen nur aus gut verankerten Flaschen und Rohren abfeuern.
6. In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.
7. Keine Wieder-Anzündversuche bei Blindgängern. Es besteht
   Explosionsgefahr.
8. Reste abgebrannter Artikel müssen mindestens während 2 Stunden
   abgekühlt vor Ort belassen werden. Entsorgen Sie diese Reste daher
   nicht unmittelbar nach Abfeuern in den Müll. Es besteht grosse
   Brandgefahr.
9. Schliessen Sie die Fenster und Türen. Diese Vorsichtsmassnahme
   gilt, auch wenn Sie kein Feuerwerk abfeuern.
Jährlich werden in der Schweiz rund 1'500 Tonnen Feuerwerkskörper
abgefeuert, der grösste Teil am 1. August. Der unsachgemässe Umgang
mit Raketen und anderen pyrotechnischen Artikeln führt jährlich zu
hunderten von Unfällen und Bränden. In den vergangenen zehn Jahren
haben Feuerwerkskörper Brandschäden in der Höhe von rund 36 Millionen
Schweizer Franken verursacht.
Feuerwerk in Kinderhänden ist gefährlich
Feuerwerkskörper - dazu gehören auch scheinbar harmlose Artikel
wie Wunderkerzen oder Vulkane - gehören nicht in die Hände kleiner
Kinder. Zu gross ist die Gefahr von Verletzungen und Verbrennungen.
"Grössere Kinder und Jugendliche sollen den richtigen Umgang mit
Feuerwerkskörpern zusammen mit Erwachsenen lernen", empfiehlt
BfB-Experte Kurt Steck. Was nichts nütze, so Kurt Steck, seien
Verbote: "Sie reizen höchstens zum gefährlichen heimlichen Spiel mit
den Knallkörpern."
Finger weg von Blindgängern
Eine hohe Gefahr geht von Raketen und Knallkörpern aus, die nach
dem Anzünden nicht abbrennen, sondern wieder erlöschen. Wer jetzt
einen Nachzündversuch unternimmt, riskiert eine Explosion. Der
BfB-Experte rät, sich dem defekten Feuerwerkskörper erst nach fünf
Minuten zu nähern, diesen als Vorsichtsmassnahme mit Wasser zu
übergiessen und anschliessend in einen mit Wasser gefüllten Kübel zu
stellen.
Tipps für einen sicheren Nationalfeuertag
Im Brandfall ruhig und überlegt handeln: Alarmieren der Feuerwehr
unter der Telefonnummer 118; Retten von Menschen und Tieren; Löschen,
ohne Risiken einzugehen.
Die neue BfB-Broschüre "Verhütungsmittel gegen Brände" informiert
neben anderen Gefahren im Haushalt auch über die Brandgefahr rund ums
Feuerwerk. Die Broschüre kann kostenlos bezogen werden bei:
Beratungsstelle für Brandverhütung BfB, Postfach 8576, 3001 Bern,
oder über die BfB-Website http://www.bfb-cipi.ch.
"Helft Brände verhüten" ist Motto und Kernauftrag der
Beratungsstelle für Brandver-hütung BfB. Die gesamtschweizerisch
tätige Beratungsstelle mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung
Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen
Versiche-rungsverband (SVV) getragen. Mit Kampagnen und
Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit
sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers mit dem Ziel,
Brände zu verhüten. http://www.bfb-cipi.ch

Kontakt:

Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel. +41 41 727 76 77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch

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