Gefahrloses Böllern am 1. August - Feuerwerkskörper: Tipps zur Unfall- und Brandverhütung
Bern (ots)
Der 1. August naht und Feuerwerkskörper aller Art werden bald wieder den Abendhimmel erhellen. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB, die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu und die Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk SKF mahnen dieses Jahr auf Grund der anhaltenden Trockenheit zur besonderen Vorsicht und geben Tipps für einen sicheren und unfallfreien 1. August.
1. Beachten Sie die kantonalen und kommunalen Auflagen für das Entfachen von Feuern oder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Region (Einzelne Kantone haben bereits ein entsprechendes Verbot erlassen). 2. Feuerwerkskörper nur in ausreichender Distanz zu Wäldern, Getreidefeldern und Gebäuden abbrennen. 3. Lassen Sie sich beim Einkauf die Handhabung erklären und studieren Sie vor dem Abfeuern die Gebrauchsanleitung. 4. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände. Beaufsichtigen Sie kleine Kinder während des Abfeuerns. 5. Raketen nur aus gut verankerten Flaschen und Rohren abfeuern. 6. In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot. 7. Keine Wieder-Anzündversuche bei Blindgängern. Es besteht Explosionsgefahr. 8. Reste abgebrannter Artikel müssen mindestens während 2 Stunden abgekühlt vor Ort belassen werden. Entsorgen Sie diese Reste daher nicht unmittelbar nach Abfeuern in den Müll. Es besteht grosse Brandgefahr. 9. Schliessen Sie die Fenster und Türen. Diese Vorsichtsmassnahme gilt, auch wenn Sie kein Feuerwerk abfeuern.
Jährlich werden in der Schweiz rund 1'500 Tonnen Feuerwerkskörper abgefeuert, der grösste Teil am 1. August. Der unsachgemässe Umgang mit Raketen und anderen pyrotechnischen Artikeln führt jährlich zu hunderten von Unfällen und Bränden. In den vergangenen zehn Jahren haben Feuerwerkskörper Brandschäden in der Höhe von rund 36 Millionen Schweizer Franken verursacht.
Feuerwerk in Kinderhänden ist gefährlich
Feuerwerkskörper - dazu gehören auch scheinbar harmlose Artikel wie Wunderkerzen oder Vulkane - gehören nicht in die Hände kleiner Kinder. Zu gross ist die Gefahr von Verletzungen und Verbrennungen. "Grössere Kinder und Jugendliche sollen den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammen mit Erwachsenen lernen", empfiehlt BfB-Experte Kurt Steck. Was nichts nütze, so Kurt Steck, seien Verbote: "Sie reizen höchstens zum gefährlichen heimlichen Spiel mit den Knallkörpern."
Finger weg von Blindgängern
Eine hohe Gefahr geht von Raketen und Knallkörpern aus, die nach dem Anzünden nicht abbrennen, sondern wieder erlöschen. Wer jetzt einen Nachzündversuch unternimmt, riskiert eine Explosion. Der BfB-Experte rät, sich dem defekten Feuerwerkskörper erst nach fünf Minuten zu nähern, diesen als Vorsichtsmassnahme mit Wasser zu übergiessen und anschliessend in einen mit Wasser gefüllten Kübel zu stellen.
Tipps für einen sicheren Nationalfeuertag
Im Brandfall ruhig und überlegt handeln: Alarmieren der Feuerwehr unter der Telefonnummer 118; Retten von Menschen und Tieren; Löschen, ohne Risiken einzugehen.
Die neue BfB-Broschüre "Verhütungsmittel gegen Brände" informiert neben anderen Gefahren im Haushalt auch über die Brandgefahr rund ums Feuerwerk. Die Broschüre kann kostenlos bezogen werden bei: Beratungsstelle für Brandverhütung BfB, Postfach 8576, 3001 Bern, oder über die BfB-Website http://www.bfb-cipi.ch.
"Helft Brände verhüten" ist Motto und Kernauftrag der Beratungsstelle für Brandver-hütung BfB. Die gesamtschweizerisch tätige Beratungsstelle mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen Versiche-rungsverband (SVV) getragen. Mit Kampagnen und Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers mit dem Ziel, Brände zu verhüten. http://www.bfb-cipi.ch
Kontakt:
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel. +41 41 727 76 77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch