BfB: Explosionsgefahr Gasgrill
Bern (ots)
Den Gasgrill sicher überwintern
Mit den kälteren Tagen neigt sich die Grillsaison dem Ende zu. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB warnt, dass von Gas-Grillgeräten Gefahren ausgehen können, wenn sie über den Winter nicht korrekt gelagert werden. Bei unsachgemässer Aufbewahrung kann der Gasbehälter explodieren.
1. Über den Winter ist der Gasbehälter getrennt vom Grillgerät aufzubewahren. Bevor der Gasbehälter entfernt wird, ist zu prüfen, ob der Flaschenhahn verschlossen und gut zugedreht ist.
2. Der Gasbehälter ist immer im Freien zu lagern und gehört aus Sicherheitsgründen nicht ins Haus, auch nicht in den Keller, die Garage oder ins Dachgeschoss. Sollte trotz vermeintlich dichtem Behälter Gas entweichen, reicht schon das Betätigen des Lichtschalters, um eine Explosion auszulösen. Das Grillgerät (ohne Gasbehälter) kann im Hausinnern aufbewahrt werden.
3. Defekte Gasgrillgeräte sind dem Fachmann anzuvertrauen.
4. Die Sicherheitshinweise auf der Gasflasche sind zu beachten und zu befolgen.
Beratungsstelle für Brandverhütung BfB: "Helft Brände verhüten"
Die gesamtschweizerisch tätige Beratungsstelle für Brandverhütung BfB mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) getragen. Mit Kampagnen und Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers und gibt Ratschläge, wie Brände verhütet werden können.
www.bfb-cipi.ch
Kontakt:
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel.: +41/41/727'76'77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch