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BfB: Gasgrill ohne Explosionsgefahr überwintern

Bern (ots)

Explosionsgefahr Gasflaschen - Die BfB rät:
Grillgerät und Gasflasche nur getrennt überwintern
Mit dem Einzug des Herbstes sind die Grill-Abende allmählich 
gezählt. Aus Sicherheitsgründen rät die Beratungsstelle für 
Brandverhütung (BfB), den Grill und die Gasflasche über den Winter 
getrennt aufzubewahren.
Bei Gasflaschen, die im Innern eines Gebäudes gelagert werden, 
besteht akute Explosionsgefahr. Während der Gasgrill vor Kälte und 
Nässe drinnen, im Keller oder in der Garage, am besten geschützt ist,
dürfen Gasflaschen nur im Freien gelagert werden. Sollte aus dem 
vermeintlich dichten Behälter trotzdem Gas entweichen, könnte schon 
das Betätigen eines Lichtschalters genügen, dass sich das Gas 
explosionsartig entzündet.
Auf jeder Gasflasche sind Sicherheitshinweise angebracht, die vor 
dem Entfernen der Gasflasche zu beachten sind. Auf jeden Fall ist 
sorgfältig zu prüfen, ob der Flaschenhahn verschlossen und gut 
zugedreht ist. Defekte Gasgrillgeräte dürfen nur von Fachleuten 
repariert werden.
Beratungsstelle für Brandverhütung BfB: "Helft Brände verhüten"
Die gesamtschweizerisch tätige Beratungsstelle für Brandverhütung 
BfB mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung Kantonaler 
Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen 
Versicherungsverband (SVV) getragen. Mit Kampagnen und 
Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit 
sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers und gibt 
Ratschläge, wie Brände verhütet werden können.
www.bfb-cipi.ch

Kontakt:

Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel.: +41/41/727'76'77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch

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