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Nationalfeiertag: Die Schweiz im Feuerwerks-Taumel
BfB und bfu weisen auf Gefahren von 1. August Feuerwerk hin

Bern (ots)

Wenn das Wetter mitspielt, hält die Schweiz am 1.
August nichts mehr zurück: Hunderttausende von Feuerwerkskörper 
werden den nächtlichen Sommerhimmel erleuchten: ein Spektakel für 
Gross und Klein. Jährlich wiederkehrend häufen sich um den 
Nationalfeiertag jedoch auch Unfälle und Brände mit Feuerwerk. 
Ursache ist in den meisten Fällen eine unsachgemässe Handhabung. Die 
BfB und die bfu geben Tipps für einen sicheren 1. August.
Rund 250 Unfälle mit Feuerwerkskörpern ereignen sich 
durchschnittlich an einem 1. August. Von der fehlgeleiteten Rakete, 
die inmitten einer Menschenmenge abgefeuert wird, über den 
Blindgänger, der sich beim Aufheben entzündet, bis hin zum 
Knallfrosch, der in der Hosentasche eines Kindes explodiert. 
Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug und dennoch können sie viel 
Vergnügen bereiten, wenn sie richtig eingesetzt werden. Dazu gehören 
das Befolgen der Gebrauchsanleitung und das Einhalten von 
Mindestabständen zu Menschen und Gebäuden. Und wer zusätzlich noch 
dafür sorgt, dass Raketen, Vulkane und Fackeln für Kinderhände 
unerreichbar sind, hat für einen unfallfreien 1. August bereits viel 
getan.
Die durch Feuerwerkskörper verursachten Sachschäden an Gebäuden 
belaufen sich gemäss Erhebungen der schweizerischen Gebäude- und 
Privatversicherer auf durchschnittlich dreieinhalb Millionen Franken 
jährlich. Wohnungs- und Hausbesitzer können Vorsichtsmassnahmen 
treffen, indem sie Fenster und Dachlukarnen am Abend des 1. August 
schliessen, auf Balkonen brennbare Materialien entfernen und die 
Sonnenstoren einrollen. Für Benutzer von Feuerwerk gilt, dass beim 
Abfeuern ein ausreichender Abstand zu Gebäuden eingehalten wird.
Die Sicherheitstipps von BfB und bfu für den 1. August
1. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern: Lassen Sie sich vom Verkäufer 
instruieren und beachten Sie die Gebrauchsanleitung.
2. Menschen schützen: Feuerwerk nie inmitten von 
Menschenansammlungen abfeuern. Für Kinderhände sind Feuerwerkskörper 
tabu. Beaufsichtigen Sie Jugendliche und zeigen Sieihnen den Umgang 
mit Feuerwerk.
3. Sicherheitsabstände einhalten: Je nach Grösse der Raketen ist 
zu Gebäuden ein Sicherheitsabstand von 40 bis zu 200 Metern 
einzuhalten.
4. Fester Halt für Raketen: Raketen nur aus gut fixierten Flaschen
und Rohren abfeuern.
5. Rauchen verboten: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes 
Rauchverbot.
6. Blindgänger nicht nachzünden: Nähern Sie sich Feuerwerk, das 
nicht abbrennt, erst nach 10 Minuten. Unternehmen Sie keine 
Nachzündversuche; es besteht Explosionsgefahr. Wer auf sicher geht, 
übergiesst den Feuerwerkskörper mit Wasser.
7. Brandgefahr im Abfall: Abgebrannte Feuerwerkskörper können sich
im Abfalleimer in Brand setzen. Deshalb Reste von Feuerwerk mit 
Wasser übergiessen oder mindestens zwei Stunden abkühlen lassen.
8. Wohnungen und Häuser vor Irrläufern schützen: Zum Schutz vor 
fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern Türen, Fenster und Dachlukarnen 
schliessen.
9. Waldbrandgefahr: Befolgen Sie unbedingt die Mitteilungen der 
Behörden für allfällige Verbote oder Einschränkungen im Umgang mit 
offenen Feuern und Feuerwerk.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommt, dann
gilt: Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen. Weitere Infos 
unter: www.brandgefahr.ch

Kontakt:

Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel.: +41/41/727'76'77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch

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