Warnhinweis der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung
In Kellern und Garagen lauern Explosionsgefahren von Grill-Gasflaschen
Bern (ots)
Mit den kälteren Tagen werden die Grillgeräte wieder von Balkonen und Terrassen geräumt. Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung warnt vor den Explosionsgefahren, die von in Garagen oder Kellern aufbewahrten Grill-Gasflaschen ausgehen.
Gasflaschen von Grillgeräten dürfen nur im Freien aufbewahrt werden. Aufgrund der hohen Explosionsgefahr sind weder Keller noch Garage dafür geeignet. Wenn der Behälter nicht ganz dicht ist, kann bereits das Anschalten des Lichts das entwichene Gas explosionsartig zum Entzünden bringen.
Deshalb rät die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung nur den Grill in geschlossenen Räumen zu überwintern und die Gasflasche getrennt im Freien aufzubewahren. Auch so ist es wichtig, dass die auf jeder Gasflasche angebrachten Sicherheitshinweise beachtet werden und der Flaschenhahn sorgfältig verschlossen wird.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommt, dann gilt: Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen.
Weitere Infos unter: www.brandgefahr.ch
Kontakt:
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel: +41/41/727'76'77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch