Tous Actualités
Suivre
Abonner BFB / CIPI

BFB / CIPI

BfB rät: Wenn der Funke überspringt

Bern (ots)

Während der kalten Jahreszeit ist mehr als ein Brand pro Tag auf den unsachgemässen Umgang mit Cheminées und Holzöfen zurückzuführen. Grund dafür sind in der Regel unkontrollierte Funken, die leicht brennbare Materialien in der Nähe des Feuers entzünden. Damit es nicht zum sogenannten Funkenwurf kommt, informiert die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung über den korrekten Umgang mit offenem Feuer.

Draussen wird es allmählich kühler. Nicht selten sorgen Cheminées und Holzöfen dafür, dass es in den Wohnräumen dennoch angenehm warm und heimelig ist. Dabei geht oftmals vergessen, dass dadurch erhöhte Brandgefahr besteht. Denn vor allem Funkenwurf ist eine sehr häufige Brandursache. Um Wohnungsbränden vorzubeugen, sollten die Schutztüren oder Metallvorhänge der Öfen immer geschlossen sein. Bei offenen Cheminées empfiehlt es sich, nachträglich entsprechende Schutzvorrichtungen anzubringen. Zudem ist darauf zu achten, dass keine brennbaren Materialien wie Vorhänge oder Teppiche in unmittelbarer Nähe der Flammen sind.

Regelmässig kommt es auch zu Bränden, weil Gegenstände, die sich auf den heissen Öfen befinden, Feuer fangen. Demnach ist darauf zu achten, dass keine brennbaren Materialien unmittelbar der Hitze der Ofenplatten ausgesetzt sind.

Auch wenn das Feuer bereits erloschen ist, besteht nach wie vor potenzielle Brandgefahr. Dies, weil Asche bis zu 48 Stunden weiterglühen kann. Aus diesem Grund muss sie vor dem Entsorgen ausreichend ausglühen und darf nur in einem feuersicheren Behälter entsorgt werden.

Die Sicherheitsempfehlungen der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung im Überblick

   - Schutztüren oder Metallvorhänge der Öfen immer schliessen
   - Offene Cheminées und Holzöfen mit entsprechenden 
     Schutzvorrichtungen nachrüsten
   - Brennbare Materialien gehören nicht in die Nähe der Flammen
   - Verbrennen von Abfällen ist widerrechtlich und kann zu 
     gefährlichen Kaminbränden führen
   - Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und nur in einem 
     feuerfesten Behälter entsorgen

Für Medienanfragen:

Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch

Plus de actualités: BFB / CIPI
Plus de actualités: BFB / CIPI
  • 01.10.2014 – 16:41

    BfB rät: Keine Gasflaschen im Keller

    Bern (ots) - Der Sommer ist vorbei, und die Grillsaison geht zu Ende. Doch wie und wo verstaut man einen Gasgrill während der Wintermonate? Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung warnt davor, die Geräte im Hausinnern oder in der Garage aufzubewahren. Denn: Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter dennoch Gas, kann bereits das Betätigen des Lichtschalters zu einer Explosion führen. Während des Winters ...

  • 21.07.2014 – 15:33

    BfB und bfu raten: Sicheres Feuerwerk ohne Feuerschaden

    Bern (ots) - Jährlich verletzen sich am 1. August in der Schweiz bis zu 250 Menschen. Gründe sind vor allem fehlgeleitete oder zu spät zündende Feuerwerkskörper. Brandschäden an Gebäuden sind ebenfalls keine Seltenheit. Deshalb empfehlen die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), Feuerwerkskörper nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu zünden und Kinder ...

  • 18.06.2014 – 11:12

    BfB warnt: Sommergewitter als Brandursache

    Bern (ots) - Jeder dritte Feuerschaden in der Schweiz ist auf einen Blitzeinschlag zurückzuführen. Folglich sind solche Einschläge nicht selten für hohe Sachschäden verantwortlich. Den besten Schutz bieten Blitzschutzanlagen. Aber auch Häuser und Gebäude ohne spezifische Vorrichtungen können vor Blitzeinschlägen geschützt werden. Die Sicherheitstipps der BfB Beratungsstelle für Brandverhütung zeigen auf, ...