Nationalrat muss Mietzinsmaxima für arme Senioren dringend anpassen
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Zürich (ots)
Am 14. März 2018 berät der Nationalrat die Reform der Ergänzungsleistungen. Pro Senectute ruft die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dazu auf, die Mietzinsmaxima für Beziehende von Ergänzungsleistungen dringend anzupassen. Über 42'000 Haushalte können nicht länger warten.
Zu hohe Mieten sind ein Dauerbrenner in der Sozialberatung von Pro Senectute. Für eine alleinstehende Person mit Ergänzungsleistungen beträgt die maximal anrechenbare Pauschale für die Bruttomiete 1'100.- und für ein Ehepaar 1'250.- Franken. Diese seit 2001 unveränderten Pauschalen haben nur noch wenig mit der Realität auf dem Wohnungsmarkt zu tun.
Eveline Widmer-Schlumpf, Präsidentin von Pro Senectute Schweiz, appelliert an den Nationalrat: «Die Anpassung der Mietzinsmaxima ist längst überfällig. Ende 2016 lag die Miete bei über 42'000 Haushalten mit Ergänzungsleistungen über dem vorgegebenen Maximalbetrag. Wir sehen die Folgen täglich in unseren Beratungen: Die betroffenen Seniorinnen und Senioren müssen sich die Miete vom Lebensbedarf absparen, ziehen sich aus dem sozialen Leben zurück, machen Schulden oder ziehen ins Heim. Dieser Missstand würde sich einfach beheben lassen.»
Pro Senectute fordert den Nationalrat auf, die Mietzinsmaxima jetzt endlich anzupassen und zwar auf dem Stand der aktuellen Mieten. Pro Senectute plädiert zusätzlich dafür, dass die Maxima künftig alle zwei Jahre durch den Bundesrat automatisch überprüft und analog zu anderen Bereichen, z.B. bei der AHV, bei Bedarf angepasst werden.
Kontakt:
Pro Senectute Schweiz
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